Köln, 11. Januar 1999
Presseinformation
Landesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen in
Düsseldorf besetzt
BesetzerInnen fordern Freiheit für die kurdischen Flüchtlinge
Hasan Ay und Mustafa Tayfun!
Über hundert illegalisierte kurdische Flüchtlinge haben heute
morgen aus Solidarität mit dem Hungerstreik kurdischer
Flüchtlinge im Abschiebeknast Büren gemeinsam mit AktivistInnen
der Kampagne „Kein Mensch ist illegal“ die Landesgeschäftsstelle
von Bündnis 90/Die Grünen in Düsseldorf besetzt. Ihre
Forderungen lauten: Keine Abschiebung von Hasan Ay und Mustafa Tayfun!
Bleiberecht für kurdische Flüchtlinge aus der Türkei!
Seit dem 7. Januar befinden sich die beiden kurdische Flüchtlinge,
die sich mit ihren Familien seit Monaten am Wanderkirchenasyl in
NRW beteiligt hatten, im Abschiebeknast Büren im Hungerstreik.
Hasan Ay und Mustafa Tayfun sollen in die Türkei
abgeschoben werden, obwohl ihnen dort weitere Verfolgung droht. Dem
Hungerstreik haben sich inzwischen 10 weitere kurdische Flüchtlinge
in der Abschiebehaftanstalt angeschlossen. Gemeinsam
fordern sie: Stoppt die Abschiebungen in die Türkei! Hasan Ay
war 1992 mit seiner Frau nach Deutschland geflohen, nachdem er in
der Türkei mehrfach verhaftet worden war. Sein Asylantrag wurde
abgelehnt, obwohl er sich auch im Exil politisch betätigte.
Er ist Kriegsdienstverweigerer und gab dies den türkischen
Behörden bekannt. Ay beteiligte sich auch an öffentlichen
Aktionen kurdischer Kriegdienstverweigerer, zuletzt am Antikriegstag
1998 vor dem Generalkonsulat der Türkei in Köln.
Aus Angst vor einer Rückkehr in die Türkei nahm er seit
März vergangenen Jahres mit seiner Familie am Wanderkirchenasyl
in NRW teil und hatte in einer Dortmunder Kirchengemeinde Zuflucht
gefunden.
Mustafa Tayfuns Familie floh 1992 nach Deutschland nachdem sein Vater
und der ältere Bruder 14 Tage lang in einer Polizeistation festgehalten,
geschlagen und mit Elektroschocks gefoltert worden waren. Ihr Asylantrag
wurde mit der bemerkenswerten Begründung abgelehnt: „Eine unmenschliche
Behandlung wie die Folter als solche ist nach Wortlaut und Sinn des
Grundrechts nicht asylerheblich. ... da Mißhandlungen in Polizeigewahrsam
zur Gewinnung von Geständnissen allgemein verbreitet ist“. Mustafa
Tayfun selbst war damals 13 Jahre alt und ist aufgrund einer Polio-Erkrankung
körperbehindert und auf fremde Hilfe angewiesen. Da dies in
der Türkei nicht gewährleistet ist, stellt eine Abschiebung
für ihn eine unzumutbare humanitäre Härte dar.
Hasan Ay und Mustafa Tayfun müssen bei einer Abschiebung in die
Türkei auch wegen ihres exilpolitischen Engagements und der
Beteiligung am Wanderkirchenasyl mit weiterer Verfolgung, Haft und
sogar Folter rechnen. Hasan Ay drohen wegen seiner Kriegsdienstverweigerung
mehrere Jahre Haft in einem Militärgefängnis.