An die Öffentlichkeit!

Deutsche Behörden wollen Vertreterin der Freien Frauenbewegung Kurdistans, YAJK, in die Türkei abschieben!

In den letzten Wochen häufen sich Abschiebungen von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen vieler Nationalitäten in die Verfolgerstaaten.. Es scheint, daß die rassistische Unterschriftenkampagne der CDUICSU gegen die von der Regierungsmehrheit geplante doppelte Staatsbürgerschaft und das geänderte Einbürgerungsgesetz eine diffuse Stimmung gegen „Ausländer“ allgemein und somit auch gegen Flüchtlinge und Asylbewerber erzeugt und die Lage der Menschen, die in der Bundesrepublik Schutz suchen, nachhaltig verschärft. Bereits zweimal wurde in diesem Monat ein ganzes Charterflugzeug voller abgelehnter kurdischer AsylbewerberInnen in die Türkei geschickt; mit Mühe war es gelungen, zwei von ihnen, die aus dem „Wanderkirchenasyl“ festgenommen worden waren, vorläufig vor der Abschiebung zu bewahren. Im folgenden möchten wir einen besonders krassen Fall von Gefährdung einer kurdischen Frau in die Öffentlichkeit bringen, um zu versuchen, diese Abschiebung im letzten Augenblick zu verhindern.
Der Asylantrag der Kurdin Özlem Altun wurde als „offensichtlich unbegründet’ abgelehnt, ebenso der Antrag ihres Rechtsanwalts, Hans Eberhard Schultz (Bremen), auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Ihr droht die Abschiebung bereits für den 29.Januar!
Özlem Altun hatte schon in der Türkei die gegen den türkischen Staat kämpfende PKK unterstützt und hat in der Bundesrepublik diese Unterstützung als Mitglied der Freien Frauenbewegung Kurdistans“, YAJK, fortgesetzt. Sie wurde zusammen mit zwei aktiven und den deutschen Behörden bekannten PKK Anhängern aufgrund einer Denunziation festgenommen.
Am 27.11.98 hatte Frau Altun auf einer kurdischen Großveranstaltung in Hamburg als Vertreterin der YAJK vom Podium aus mit Mikrophon (und mit Live Fernsehübertragung durch den kurdischen Sender MED TV) eine zehnminütige Ansprache in türkischer Sprache gehalten. Dabei war sie u.a. auf den 20.Jahrestag der PKK Gründung eingegangen und auf die Bedeutung der PKK und ihres Vorsitzenden, Abdullah Öcalan, für den Befreiungskampf des kurdischen Volkes. Außerdem hatte die Rednerin speziell die Rolle der kurdischen Frau im Befreiungskampf und die des Frauenverbandes, YAJK, erläutert. Sie hatte ferner in ihrer Rede den türkischen Staat und seine faschistische Regierung scharf attackiert und Zwischenrufe der ZuhörerInnen wie „Es lebe der Vorsitzende APO“ aufgegriffen und durch das Mikrophon gerufen.
Bei dieser Veranstaltung waren zahlreiche Journalisten anwesend sowie, neben MED TV, eine Reihe türkischer und deutscher Fernsehberichterstatter. Im deutschen Hamburger Regionalfernsehen und im Sender N3 waren während eines Kommentars Bild und Ton von Özlem Altun zu sehen und zu hören, wobei sie vor einem großen Transparent stand, das den Jahrestag der PKK Gründung zum Gegenstand hatte.
Jeder Leser dieser Zeilen wird sich unschwer vorstellen können, was mit Frau Özlem Altun geschieht, wenn sie als „Schübling“ türkischen Boden betritt   jeder, nur anscheinend nicht der zuständige Richter...
Bitte, senden Sie Faxe an Frau Altuns Rechtsanwalt (Faxnr.: 0421 65 65 33) und bitten sie ihn, diese an den zuständigen Richter weiterzuleiten. Verlangen Sie die Aussetzung der Abschiebung und die Gewährung von Asyl sowie sofortigen Rechtsschutz für Frau Altun, für die andernfalls Folter und sehr wahrscheinlich eine extralegale Hinrichtung in der Türkei zu erwarten sind’.
 

YEK KOM 27.01.1999

Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland, e.V.