BERLIN, 9. März. Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin klärt
seit Dienstag, ob eine politische Unterstützung der PKK ausreicht,
um den Anspruch auf Asyl und Abschiebeschutz zu verlieren. Der 9. Senat
ließ bei der mündlichen Verhandlung erkennen, daß die
Anhänger der in Deutschland verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK
zwar nicht automatisch den Asylanspruch verlieren werden. Aber ebenso deutlich
wurde in der Verhandlung auch, daß voraussichtlich Einschränkungen
erfolgen könnten. Es gehe um die Frage, „von welcher Grenze an das
scharfe Schwert des Weghauens des Asylrechts“ eingesetzt werde, betonte
der Vorsitzende Richter Friedrich Seebass. „Wir werden genau auf die Tätigkeiten
der Kläger schauen.“
Im Kern geht es um den sogenannten Terrorismusvorbehalt im deutschen
Asylrecht. Danach erhält niemand Asyl, der den Terrorismus unterstützt.
Das Bundesverwaltungsgericht wird nun klären, ob eine gewaltfreie,
politische Unterstützung der PKK ausreicht, um das Asyl zu versagen.
Nach Einschätzung des Gerichts gehören die Kläger der
mittleren PKK-Ebene an. Ein 35jähriger Kurde hatte der Partei bis
zu 50 Mark monatlich gespendet, sich vor dem PKK-Verbot an Demonstrationen
beteiligt und war wegen einer Straßenblockade zu einer Geldstrafe
verurteilt worden. Der zweite Kläger hatte Spenden für die Partei
gesammelt. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung war
er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In beiden Fällen wurde der
Asylantrag abgelehnt und der Abschiebeschutz verweigert. Die Gerichte beriefen
sich dabei auf die Gefährdung der inneren Sicherheit Deutschlands.
Verteidiger Michael Schubert verwies dagegen auf eine Stellungnahme
des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, wonach eine
Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation nicht ausreicht, den Asylanspruch
zu versagen.
Das Urteil ist am 30. März zu erwarten.
PKK-Anhänger sollen nicht automatisch Asyl verlieren
BERLIN: Kurden, die die verbotene Kurdische
Arbeiterpartei PKK unterstützen, sollen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts
nicht automatisch den Anspruch auf Asyl verlieren. „Wir werden nicht die
Auffassung vertreten, die PKK ist eine terroristische Organisation, und
wer die PKK unterstützt, ist ein Terrorist und bekommt kein Asyl“,
sagte der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Friedrich Seebass, in der
Verhandlung um den Abschiebeschutz von PKK-Anhängern. Am 30. März
will das Gericht das Grundsatzurteil dazu verkünden, ob und in welchen
Grenzen PKK-Unterstützern Asyl verwehrt werden kann. (po.)