Urteil gegen Eva Juhnke bestätigt
Türkei: Revisionsgericht bestätigt Haft für Hamburger
Internationalistin
Die Hamburgerin Eva Juhnke wurde im September vergangenen Jahres in
der kurdischen Stadt Van zu einer Haftstrafe von 15 Jahren wegen PKK-Mitgliedschaft
vor dem türkischen Staatssicherheitsgericht (DGM) verurteilt. Weil
dem dreiköpfigen Richtergremium ein Militärrichter angehört,
wurde mehrfach Klage gegen die DGM beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EuGHMR) erhoben.
Im Juni des vergangenen Jahres entschied der EuGHMR, die DGM seien
mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention - Anspruch der
Angeklagten auf ein faires Verfahren - nicht vereinbar. Trotz dieses Urteils
arbeiteten die DGM weiter. Daraufhin entwickelte sich breiter Protest in
der Türkei, dem sich Prominente, Politiker, Anwälte und sogar
Richter der DGM anschlossen. Die politischen Gefangenen boykottierten ihre
Prozesse vor den Staatssicherheitsgerichten. So auch Eva Juhnke. Obwohl
sie als Angeklagte das Recht auf das letzte Wort gehabt hätte, wurde
sie am 17. September 1998 in Abwesenheit verurteilt. Ihre Anwälte
legten wegen Formfehler Revision gegen das Urteil beim Kassationsgericht
des Obersten Gerichtshofes der Türkei ein. Am Mittwoch bestätigte
das Revisionsgericht in Ankara das Urteil. »Gott sei Dank, nun ist
es ausgestanden«, kommentiert Evas Mutter, Doris Juhnke, das Urteil
gegenüber junge Welt. »Mit diesem Prozeß ist das Verfahren
in der Türkei abgeschlossen, und Evas Anwälte können Klage
beim EuGHMR erheben, weil sie nicht in der Türkei, sondern auf irakischem
Gebiet verhaftet wurde und auch keine türkische Staatsbürgerin
ist.« Der Antrag ihrer Anwälte, deshalb den Prozeß vor
einem internationalen Gericht zu führen, wurde gleich zu Beginn des
Verfahrens abgelehnt.
Seit Oktober letzten Jahres sitzt Eva Juhnke in der geschlossenen Strafvollzugsanstalt
in Batman ein. Von den fast 1000 Gefangenen dort sind knapp 200 aus politischen
Gründen inhaftiert. Nachdem im Januar ein Mithäftling an einem
Herzinfarkt gestorben war, weil ihm die Sicherheitskräfte medizinische
Hilfe verweigerten, wandten sich die Gefangenen aus Batman mit einer Erklärung
an die Öffentlichkeit: »Die Soldaten, die für die Außensicherheit
zugeteilt sind, verhindern teilweise die Transporte zu den außerhalb
gelegenen Krankenhäusern. Sie mißhandeln die Gefangenen während
der Transporte und behindern die Untersuchungen, indem sie beispielsweise
die Handschellen nicht abnehmen.« Mangelnde hygienische Vorsorge
und die fehlende medizinische Versorgung führten bei vielen Inhaftierten
zu chronischen Krankheiten, heißt es weiter. Einen Gefängnisarzt
gebe es nicht und, die Mediziner in den Krankenhäusern außerhalb
beschimpften die Patienten häufig nur, statt sie zu behandeln.
Seit am 16. Februar PKK-Chef Abdullah Öcalan in Kenia gekidnappt
und in die Türkei verschleppt wurde, befinden sich die politischen
Gefangene im Hungerstreik. Ende Februar wandelten Eva Juhnke und zwanzig
weitere Häftlinge den Hungerstreik in Todesfasten um.
»Inzwischen hat es von der Parteiführung einen Aufruf gegeben,
das Todesfasten zu beenden«, so Doris Juhnke. »Aber es ist
nicht klar, wie weit das in die Knäste reingetragen wurde. In Batman
beispielsweise hatte vor drei Wochen zum letzten Mal ein Anwalt die Möglichkeit
zu einem Besuch. Da ging es allen gut. Aber ich habe absolut keine Informationen
darüber, wie es Eva jetzt geht. Ich habe eine Besuchserlaubnis für
kommenden Montag, aber ich kann nicht einschätzen, ob ich überhaupt
in die kurdischen Gebiete komme. Normalerweise gilt absolutes Einreiseverbot,
einen Flug nach Diyarbakir haben wir nicht bekommen. Die Inlandsflüge
nach Kurdistan sind für Touristen gesperrt. Jetzt versuchen wir, mit
dem Bus zu reisen.«
Birgit Gärtner