Wegen PKK-Tätigkeit: Haftstrafe für Kurden
Frankfurt. Zu 17 Monaten Haft ohne Bewährung wegen Tätigkeit
für die verbotene Kurden-Organisation PKK hat das Landgericht Frankfurt
am Mittwoch einen 44 Jahre alten Kurden verurteilt. Nach Feststellung des
Gerichts sammelte der 44jährige für die PKK Geldspenden in Wiesbaden,
Rüdesheim und Bad Schwalbach und vertrieb Propagandamaterial. Ferner
nahm er an einer Funktionärsversammlung der PKK in Gießen teil
und beteiligte sich aktiv an einer PKK-Demonstration in Darmstadt.
Weil der 44jährige einschlägig vorbestraft war, entschied
das Gericht gegen eine Strafaussetzung zur Bewährung. Der zweitägige
Prozeß, das erste Strafverfahren gegen einen Kurden in Frankfurt
nach der Verhaftung des Kurden-Führers Abdullah Öcalan, verlief
ruhig. Zu den vom Gericht befürchteten Störungen kam es nicht.