Abschiebeschutz für PKK-Terroristen erörtert
Bundesverwaltungsgericht will am 30. März Grundsatzurteile
verkünden
Berlin (AP) Der Asyl- und Abschiebeschutz für einen verurteilten
PKK-Terroristen hat am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin
beschäftigt. Der Kurde, der als hoher Funktionär der verbotenen
kurdischen Arbeiterpartei 1997 der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung für schuldig befunden wurde, gibt an, ihm drohe bei Rückkehr
in die Türkei politische Verfolgung. Das Urteil soll gemeinsam mit
den Entscheidungen in zwei ähnlichen Fällen am 30. März
verkündet werden.
Die beiden anderen Fälle waren vergangene Woche behandelt worden.
Im Zentrum aller drei Verfahren steht der Abschiebeschutz für politisch
Verfolgte nach dem Ausländergesetz, in allen drei Fällen sind
PKK-Anhänger betroffen. Die Fälle unterscheiden sich allerdings
im Grad der Betätigung für die verbotene Kurdenorganisation.
In den letzte Woche verhandelten Fällen ging es um einen Spender für
die PKK sowie einen Spendeneintreiber.
Der Kurde in dem am Dienstag verhandelten Fall war hingegen als Gebietsverantwortlicher
auch nach Ansicht seines Anwalts «im oberen Drittel» der PKK-Hierarchie
angesiedelt. Verurteilt wurde er vom Oberlandesgericht Celle zu einer Zeit,
als der Führungszirkel der PKK als terroristische Vereinigung eingestuft
wurde. Der seit 1969 in der Bundesrepublik lebende Mann hatte Mitte der
80er Jahre Asyl beantragt, als ihm die Türkei die Staatsbürgerschaft
zeitweise aberkannte.
In einem jahrelangen Rechtsstreit entschied aber zuletzt das Oberverwaltungsgericht
Lüneburg, daß dem Mann kein Asyl zustehe. Unter anderen Gründen
nannten die Richter, daß der Bewerber seine politischen Überzeugungen
mit terroristischen Mitteln verfolgt habe. Aus dem gleichen Grund verweigerten
ihm die Richter Abschiebeschutz nach dem Ausländergesetz, der unabhängig
vom Asylrecht zugestanden werden kann. Nach dem Gesetz verwirken aber auch
politisch Verfolgte ihren Schutz vor Abschiebung, wenn sie «aus schwerwiegenden
Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik»
darstellen. Auch Verurteilungen zu mehr als drei Jahren Haft können
den Abschiebeschutz aushebeln.
Die Richter sprachen in der Verhandlung zahlreiche Rechtsfragen des
Einzelfalls an. Sie stellten aber heraus, daß es hauptsächlich
um die Grenzen des Schutzes für politische Aktivisten und Straftäter
gehe. Richter Friedrich Seebass hatte bereits vergangene Woche klar gesagt,
daß nicht jede Unterstützung für die PKK das Recht auf
Asyl oder den Abschiebeschutz nichtig mache. Die erwarteten Urteile könnten
von Bedeutung für Tausende PKK-Unterstützer und Teilnehmer der
gewalttätigen Aktionen der letzten Wochen und Monate sein.