Frankfurter Rundschau 20.3.99

Abschiebeschutz
NRW setzt Kurden letzte Beweisfrist bis 6. April

vs DÜSSELDORF, 19. März. Das Düsseldorfer Innenministerium hat den 141 kurdischen Flüchtlingen, die bis Ende Januar im sogenannten Wanderkirchenasyl Schutz vor Abschiebung gesucht hatten, eine letzte Frist bis zum 6. April gesetzt. Bis dann sollen sie weitere Argumente für ihre Gefährdung in der Türkei liefern. Die Ausländerbehörden wurden aufgefordert, „nach Aktenlage“ zu entscheiden, wenn bis 6. April keine neuen Fakten vorgebracht werden. Aus dem Auswärtigen Amt war am Donnerstag ein Ad-hoc-Lagebericht bekannt geworden, der nach der Verhaftung Abdullah Öcalans vom „erhöhten Risiko einer besonderen Gefährdung“ für Kurden in der Türkei ausgeht.
Die Kurden in Nordrhein-Westfalen hatten ihr Wanderkirchenasyl beendet, nachdem ihnen unter Vermittlung der Kirchen und der Grünen erneute Einzelfallprüfungen zugesagt worden waren. Die Kommunen reagierten unterschiedlich: Düren erteilte Kurden eine Duldung, Lippe und Minden-Lübbecke ließen Betroffene in Abschiebehaft nehmen.