Abschiebeschutz
NRW setzt Kurden letzte Beweisfrist bis 6. April
vs DÜSSELDORF, 19. März. Das Düsseldorfer Innenministerium
hat den 141 kurdischen Flüchtlingen, die bis Ende Januar im sogenannten
Wanderkirchenasyl Schutz vor Abschiebung gesucht hatten, eine letzte Frist
bis zum 6. April gesetzt. Bis dann sollen sie weitere Argumente für
ihre Gefährdung in der Türkei liefern. Die Ausländerbehörden
wurden aufgefordert, „nach Aktenlage“ zu entscheiden, wenn bis 6. April
keine neuen Fakten vorgebracht werden. Aus dem Auswärtigen Amt war
am Donnerstag ein Ad-hoc-Lagebericht bekannt geworden, der nach der Verhaftung
Abdullah Öcalans vom „erhöhten Risiko einer besonderen Gefährdung“
für Kurden in der Türkei ausgeht.
Die Kurden in Nordrhein-Westfalen hatten ihr Wanderkirchenasyl beendet,
nachdem ihnen unter Vermittlung der Kirchen und der Grünen erneute
Einzelfallprüfungen zugesagt worden waren. Die Kommunen reagierten
unterschiedlich: Düren erteilte Kurden eine Duldung, Lippe und Minden-Lübbecke
ließen Betroffene in Abschiebehaft nehmen.