Vermißter Kurde angeblich mißhandelt
Gerichtshof für Menschenrechte prüft Foltervorwurf gegen
Türkei
dpa STRASSBURG. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte
untersucht erneut eine Beschwerde über Folter in den Kurdengebieten
der Türkei. Der Fall betrifft nach Angaben des Gerichtshofes von Mittwoch
in Straßburg einen bis heute vermißten Kurden, der 1993 in
Südost-Anatolien 17 Tage lang in Polizeihaft festgehalten und nach
Angaben von Zeugen gefoltert worden war.
Die türkische Regierung bestreitet in ihrer Stellungnahme, daß
der Vermißte von der Polizei festgenommen wurde. Vielmehr sei der
Personalausweis des Vermißten in der Kleidung eines getöteten
Terroristen nach einem Zusammenstoß mit Sicherheitskräften im
Februar 1995 im Distrikt Hani gefunden worden.
Der 46jährige Bruder des Vermißten hatte in seiner in Straßburg
eingereichten Beschwerde Verstöße gegen den Schutz auf Leben
und Sicherheit und gegen das Verbot der Folter geltend gemacht. Er klagte
außerdem über einen mangelnden Willen der Behörden, den
Fall aufzuklären und gab an, vor türkischen Gerichten keine wirksamen
Rechtsmittel einlegen zu können. Die Menschenrechtskommission hat
in ihrem Bericht diese Menschenrechtsverletzungen anerkannt. Ein Termin
für ein Urteil steht noch nicht fest.