Konsulatsbesetzer: 2 von 32 abgeschoben
Was passiert mit den 32 Kurden, die am 16. Februar das griechische Konsulat
in Stuttgart besetzt haben? Wie berichtet, wurden 21 von ihnen im Schnellverfahren
verurteilt, zwei mittlerweile abgeschoben. Welche Auswirkungen das Grundsatzurteil
des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschiebung von PKK-Anhänger auf
diese Fälle hat, ist zur Zeit noch nicht abzuschätzen. Das Regierungspräsidium
will sich erst äußern, wenn eine schriftliche Fassung des Urteils
vorliegt.
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden,
daß PKK-Sympathisanten nicht allein deshalb abgeschoben werden können,
weil sie an illegalen Demonstrationen teilgenommen haben. Das gilt jedoch
nicht für aktive Funktionäre der verbotenen kurdischen Partei.
Laut Regierungspräsidium liegen bis jetzt nur drei der 21 im Februar
gefällten Schnellurteile schriftlich vor. In allen drei Fällen
habe die Behörde eine Ausweisungsverfügung erlassen. So
werde mit sämtlichen verurteilten Kurden verfahren. Allerdings
sei damit noch nicht entschieden, ob diese auch abgeschoben werden können.
Unter den 32 Konsulatsbesetzern waren 18 anerkannte Asylanten und ein
bereits eingebürgerter Kurde. Außerdem fünf Asylbewerber,
deren Verfahren noch läuft, ein Kurde mit Aufenthaltsberechtigung,
drei mit anderweitigen Genehmigungen zum Aufenthalt in Deutschland, zwei
abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet wären,
und zwei weitere, für die Ämter aus anderen Bundesländern
zuständig sind.kä