Familie Memet K. bleibt bis Gericht entscheidet
ALBERSWEILER: Für Kurden läuft letzte Frist
Falls das Verwaltungsgericht Neustadt negativ über die Widerspruchsklage
entscheiden sollte, muß Memet K. und seine Familie Deutschland verlassen,
ist die Abschiebung in die Türkei unumgänglich. Die Klage soll
noch in dieser Woche durch den Anwalt der in Albersweiler lebenden Familie
eingereicht werden.
In der Regel hat dieser Widerspruch keine aufschiebende Wirkung für
die Ausweisung. Wenn, wie in diesem Fall, die Rechtsmittel ausgeschöpft
sind, und nur noch eine letzte Widerspruchsfrist besteht, kann trotzdem
abgeschoben werden. Familie K. hätte dann von der Türkei diesen
juristischen Schritt anstrengen müssen.
Eigentlich hätte die siebenköpfige Kurdenfamilie am Freitag
morgen Deutschland verlassen sollen. Doch beim Eintreffen der Polizei übergoß
sich der Vater mit Benzin und drohte, sich selbst anzuzünden. Die
Polizei brach daraufhin die Aktion ab.
Gestern trafen sich Landrätin Theresia Riedmaier, der Justiziar
der Kreisverwaltung, die Ausländerbehörde, der die Familie betreuende
Pfarrer Andreas Gutting, Dekan Burgdörfer, Vertreter des Freundeskreises
der Familie und ihr Anwalt, um das weitere Vorgehen im „Konsens“ abzustimmen,
so die Landrätin. Sie habe zugesagt, die Abschiebung solange nicht
zu vollziehen, bis das Neustadter Gericht eine Entscheidung gefällt
habe. Zwischenzeitlich müsse die Familie aufgeklärt werden,
sich nicht allzu viele Hoffnungen zu machen, da die „Chancen auf Bleiberecht
gering sind“.
Gleichzeitig „ist es Ziel, die Familie davon zu überzeugen, freiwillig
auszureisen“,
umriß Riedmaier die Ergebnisse. (rww)Südwest