Bundesregierung sieht keinen Grund für Abschiebestopp für Kurden
Bonn (dpa) - Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für
einen Abschiebestopp von in Deutschland lebenden Kurden.
Das geht aus einer Antwort der Regierung von heute auf eine Kleine
Anfrage der PDS hervor. Das Asylverfahren sehe eine Vielzahl von Rechtsmöglichkeiten
zum Schutz der Asylbewerber vor, hieß es. Auch nach einem abgeschlossenen
Verfahren erfolge eine Abschiebung nur dann, wenn entsprechende Vorschriften
des Ausländergesetzes dieser nicht entgegenstehen würden. Dies
werde in jedem Einzelfall geprüft.
Außerdem müsse ein Abschiebestopp von den Ländern angeordnet
und die Zustimmung beim Bundesinnenministerium beantragt werden. Dies sei
bisher nicht geschehen, hieß es in der Antwort. Außerdem habe
die Türkei bereits 1995 Sicherheitsgarantien für abgeschobene
Kurden versprochen. Nach Angaben der Regierung wurden bis März dieses
Jahres insgesamt 34 Personen in die Türkei abgeschoben. Es sei kein
Fall bekannt geworden, in dem die abgegebenen Garantien nicht eingehalten
worden seien.