Gericht untersagt Kurden-Abschiebung
Die bevorstehende Abschiebung einer siebenköpfigen kurdischen Familie
in Bremervörde wurde jetzt durch eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts
in Stade untersagt: Zu befürchten sei, daß die Eltern durch
die türkischen Sicherheitsbehörden mißhandelt würden.
Dies teilte gestern der Unterstützerkreis der Familie Görgüglü,
die zur Zeit im Kirchenasyl lebt, mit. Das Gericht begründete seine
Entscheidung mit dem derzeit „aufgeheizten Klima“, das in der Türkei
seit der Verhaftung des PKK-Führers Abdulah Öcalan herrsche.
Es bezog sich dabei auf den Ad-hoc-Bericht des Auswärtigen Amtes vom
25.Februar 1999, nach dem es zur Zeit „eine besondere Gefährdung für
abzuschiebende Türken kurdischer Herkunft“ gebe. Der Bremer Anwalt
der Familie, Eberhard Schultz, mißt dem Urteil grundsätzliche
Bedeutung bei.
epd/taz