Anklageschrift gegen Öcalan eingereicht
ANKARA (rtr). Die türkische Staatsanwaltschaft hat gestern in Ankara
die Anklageschrift gegen den inhaftierten PKK-Chef Abdullah Öcalan
eingereicht. Staatsanwalt Cevdet Volkan sagte, er habe die Schrift dem
Staatssicherheitsgericht übergeben. Grundlage der Anklage sei der
Artikel 125 des Strafgesetzes, das für einen Versuch der Abspaltung
von türkischem Staatsgebiet die Todesstrafe vorsieht. Es sei belegt,
daß Öcalan durch die von ihm begründete Organisation und
durch seine Befehle versucht habe, türkisches Staatsgebiet der staatlichen
Kontrolle zu entziehen, sagte Volkan.
Das Staatssicherheitsgericht wird von zwei Zivil- und einem Militärrichter
gebildet und soll am Freitag zusammentreten. Sollte es Öcalan
schuldig sprechen, müßten sie dem Gesetz nach die Todesstrafe
verhängen. Für deren Ausführung ist eine Bestätigung
des Parlaments erforderlich. Zwar wurde die Todesstrafe in der Türkei
seit 1984 nicht mehr vollstreckt, der Erfolg der Nationalisten bei der
Parlamentswahl am 18. April macht Öcalans Hinrichtung nach Ansicht
von Diplomaten jedoch wahrscheinlicher. Die Kurdische Arbeiterpartei (PKK)
kämpft seit 14 Jahren für einen eigenen Kurdenstaat im Südosten
der Türkei.