Berliner Zeitung 21.5.99

GERICHTSHOF
Ankara muß zahlen

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz des Lebens zu 30 000 Mark verurteilt. Bei einem Einsatz gegen die PKK hatte ein Soldat 1990 einen Unbeteiligten von hinten in den Nacken geschossen.
Seit 1984 kamen rund 37 000 Menschen ums Leben, überwiegend Kurden. 5 314 türkische Soldaten starben nach Angaben des türkischem Außenministeriums bis November 1998.