14. Juni 1999

Die 39 Tage andauernde Hungerstreik-Aktion des DHKP-C- Gefangenen Ali Ekti endete mit der Zusage zur Erfüllung aller von ihm gestellten Forderungen!...

Der DHKP-C- Gefangene Ali Ekti hatte sich in der JVA Suhrenkamp (Anstalt 2, am Hasenberger 26, 22335 Hamburg), 39 Tage lang im Hungerstreik befunden. Grund für die Aktion waren die gegen ihn angewandte Isolation und die durch Zusammenlegung mit psychopathischen Straftätern erzeugte provokative Stimmung, nachdem der Gefangene die Aussage im Bezug auf einen seiner Prozeß genossen, Ilhan Y., verweigert hatte. Ein weiterer Grund war die Behinderung der Behandlung, die aufgrund von Durchblutungsstörungen durchzuführen ist.

Ali Ekti bewertete diese Situation als einen schwerwiegenden Angriff auf seine politische Identität und startete somit eine 39 Tage andauernde unbefristete Hungerstreikaktion. Um die Aktion und den Willen von Ekti zu brechen, fädelte die Gefängnisverwaltung allerlei Intrigen ein. Zuerst wies sie ein ignorantes Verhalten auf. Danach erklärte sie, daß sich die Lage ändern werde, falls sich Ali Ekti dazu entschließen sollte, den Hungerstreik aufzugeben. Nachdem die Verwaltung mit dieser Taktik nichts erreichen konnte , begann sie am 30. Tag der Aktion Essen in seine Zelle zu stellen und damit seinen Willen zu brechen. Jedesmal wurde vor den Augen des Gefangenen das Essen in den Müll geworfen; jedoch wurde dieses Verhalten ebenfalls nach einiger Zeit abgestellt. Um seinen Willen auf die Probe stellen zu können, hatten sie in den letzten Tagen damit begonnen, einen Pater, der seinen Widerstand brechen sollte zu Ali Ekti zu schicken. Aber es wurde ihnen klar, daß sich an der Situation nichts ändern wird. Sie hatten begriffen, daß ein DHKP-C- Gefangener unter jeder Bedingung, selbst wenn er alleine ist, bis zum Schluß seine politische Identität verteidigt. Und obwohl die Gefängnisleitung zuvor stetig Gesprächstermine nicht wahrgenommen hatte und im Gegensatz zu den Versprechen an die Rechtsanwälte Gesprächen ferngeblieben ist, kamen sie vor einigen Tagen, um sich zu entschuldigen. Was nun diese Entschuldigungen zu bedeuten hatten sollten, war nicht ganz verständlich. Drei Tage später setzten sich Gefängnisdirektor, Etagenleiter, Gefängnis- Ausländerbeirat und der Anwalt von Ali Ekti zusammen, um mit Ekti zu verhandeln. Heute in den Morgenstunden sahen sie sich dazu gezwungen, lückenlos all seine Forderungen anzuerkennen. Folgende Forderungen wurden anerkannt;

1- Ali Ekti wird in den Normalvollzug zurückverlegt.

2- Er wird unter normalen Bedingungen Hofgang und Besuch in Anspruch nehmen können.

3- Er wird sich an sozialen und kulturellen Veranstaltungen und Angeboten beteiligen können.

4- Einer Behandlung und wenn nötig einer Operation steht von der Gefängnisleitung aus, nichts im Wege. Die Behandlung soll schnellst möglichst aufgenommen werden.

5- Die ausgehandelten Punkte werden am Freitag in die Praxis umgesetzt werden.

6- In Anbetracht dieser Bedingungen wird er heute in die Krankenabteilung gebracht, um die Behandlung infolge der Aktion aufzunehmen.

Wie zu sehen ist, stellen diese Forderungen durchaus humane Forderungen dar. Die Gefängnisleitung brachte die Isolationsmaßnahme mit dem Ziel der Repression auf die Tagesordnung. Diese Willkür, der von den Verfassungsschutzbeamten geleiteten Gefängnisverwaltung, wurde mit einem entschlossenen Widerstand vereitelt. Ein weiteres Mal wurde unter Beweis gestellt, daß sich keine einzige Kraft dem revolutionären Willen in den Weg stellen kann. Dieses tolle Beispiel wurde erneut von einem DHKP-C- Gefangenen erbracht. Mit Begeisterung begrüßen wir ihn und seinen Widerstand und den von ihm errungenen Sieg.

14-06-1999.

Prozeßgruppe zu den DHKP-C Prozessen TEL: (+49) 173 946 70 78