Berliner Morgenpost, 26.6.99
Zwang gegen Minister angekündigt
Von Jörg Meißner
Zu denken sei an eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, so der Vize-Ausschußvorsitzende Andreas Gram (CDU). Es gebe Präzedenzentscheidungen, bei denen Untersuchungsausschüsse der Länder die Aussagen von Bundesbediensteten erzwungen hätten. Wieland nannte als zweites denkbares Druckmittel, Zwangsmaßnahmen gegen nicht erscheinende Zeugen zu ergreifen. Dies sei nach dem Berliner Untersuchungsausschußgesetz möglich. Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion einigte sich die Ausschußmehrheit darauf, beim Parlamentspräsidenten einen Antrag zu stellen mit dem Ziel, viermal innerhalb der im Juli beginnenden Parlamentspause tagen zu dürfen. Dies sei wegen zahlreicher Verzögerungen im bisherigen Untersuchungsablauf dringend notwendig, erläuterte Wieland. Bei der Zeugenvernehmung am Freitag traten Landesschutzpolizeidirektor Gernot Piestert sowie ein für polizeiliche Raumschutz-Maßnahmen zuständiger Polizeiführer auf. Piestert erklärte, die für das israelische Generalkonsulat am 16. und 17. Februar getroffenen Sicherheitsvorkehrungen seien angesichts nur auf Spekulationen beruhender Gefährdungshinweise ausreichend gewesen. Konkrete Warnhinweise auf einen Angriff auf das Konsulat habe es nicht gegeben. Der Vizechef der 2. Bereitschaftspolizei-Abteilung, Günter Neumann,
sagte aus, nach dem ersten Warnhinweis am 17. Februar 1999 seien innerhalb
weniger Minuten genügend Polizeikräfte zum Einsatzort beordert
worden. Sie seien dennoch zu spät gekommen.
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