Die Welt, 16.7. SPD-Besetzung: Bewährungsstrafen für vier Kurden Das Hamburger Landgericht hat am Donnerstag vier Kurden wegen der Besetzung der SPD-Landeszentrale an der Kurt-Schumacher-Allee zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Kafer Y. (42), Mehmet S. (24), Erkan K. und Mahfuz S. (beide 22) waren des schweren Landfriedensbruchs, des schweren Hausfriedensbruchs und des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz angeklagt. Als Mitte Februar die Festnahme von PKK-Führer Abdullah Öcalan bekannt wurde und im ganzen Bundesgebiet zu Ausschreitungen führte, hatten sich die vier Männer am 17. Februar an der Erstürmung des Kurt-Schumacher-Hauses beteiligt und den zweiten Stock des Gebäudes besetzt. An der späteren Besetzung des dritten Stocks der Parteizentrale, bei der SPD-Kreisgeschäftsführer Dirk Sielmann bedroht und stundenlang als Geisel festgehalten worden war, waren sie aber nicht beteiligt. Die mutmaßlichen Geiselnehmer werden gesondert vor Gericht gestellt. Der Prozeß könnte Ende August oder Anfang September beginnen. Die Verhandlung am Donnerstag war erst Anfang dieser Woche kurzfristig angesetzt worden, da mit Kafer Y. und Mahfuz S. zwei der vier Angeklagten in Haft saßen. Die Zeit drängte, weil die Sechs-Monats-Frist, nach der eine Haftüberprüfung notwendig ist, in die Urlaubszeit gefallen wäre. Bei dem Prozeß, der nur einen Verhandlungstag dauerte, wurden drei Polizeibeamte als Zeugen gehört: Zwei von ihnen waren an der Festnahme, der dritte an der Vernehmung des Kurden-Quartetts beteiligt. Die angeklagten Kurden waren weitestgehend geständig. Die Große Strafkammer ging davon aus, daß es sich bei der Besetzung der Parteizentrale um eine Spontanaktion handelte und wertete zudem die kurze Dauer der Besetzung zu ihren Gunsten. Zwei der Angeklagten waren bisher nicht vorbestraft, gegen die anderen beiden lag lediglich eine geringfügige Geldstrafe vor. Alle vier nahmen das Urteil sofort an. inga |