jw, 23.7.

Innenminister Schily soll in Berlin aussagen

Untersuchungsausschuß zum Tod von vier Kurden verklagt Regierung

Vor dem Bundesverwaltungsgericht will der Untersuchungsausschuß des Abgeordnetenhauses zu den Vorfällen am israelischen Konsulat am 17. Februar in Berlin die Aussagegenehmigung von Vertretern des Bundesinnenministeriums einklagen. Am Donnerstag wurde bei dem Gericht ein entsprechender Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Bundesregierung und Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eingereicht, wie der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Grüne), mitteilte. Es geht um die Untersuchung der Frage, warum die Polizei trotz eindeutiger Warnungen das Konsulat praktisch ungeschützt ließ.

Während der Auseinandersetzungen in und vor dem Gebäude waren vier Kurden durch Schüsse israelischer Sicherheitsbeamter ums Leben gekommen. Durch den 28 Seiten umfassenden Antrag soll die Bundesregierung verpflichtet werden, Schily eine Aussagegenehmigung vor dem Ausschuß zu erteilen. Zugleich solle der Bundesinnenminister gezwungen werden, dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, die Aussage zu genehmigen. Die Bundesregierung hatte bisherige Anträge auf Aussagegenehmigungen als »verfassungswidrig« abgelehnt. Der Berliner Untersuchungsausschuß überschreite damit seine »Kompetenzen gegenüber Bundesbehörden«. Der Gang unmittelbar zum höchsten deutschen Verwaltungsgericht und nicht zunächst zum Verwaltungsgericht in Köln wurde nach Darstellung Wielands gewählt, um den Instanzenweg zu vermeiden. Die direkte Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts sei möglich, da es sich um eine »öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art« zwischen dem Bund und einem Bundesland handele.

Wieland bekräftigte, daß die beiden Zeugen »ausschließlich zu Fragen vernommen werden sollen, die einen unmittelbaren Bezug zum Handeln auf Berliner Ebene« im Zusammenhang mit der Erstürmung des israelischen Generalkonsulats haben. Dabei gehe es um Warnhinweise und Gefährdungsanalysen, die den Berliner Sicherheitsbehörden übermittelt wurden. Eines der wesentlichen Anliegen des Ausschusses ist es, etwaige Versäumnisse bei der polizeilichen Bund-Länder-Koordination vor und während der Ausschreitungen militanter Kurden in Berlin aufzuklären.

Zugleich kritisierte der Ausschußvorsitzende eine »Totalblockade« durch die Bundesregierung als »ärgerlich und unverständlich«. Wenn die Bonner Regierung meine, daß der Untersuchungsauftrag in Teilen zu weit gefaßt sei, hätte sie insoweit eine beschränkte Aussagegenehmigung erteilen können.

(ADN/jW)