Eine Zensur findet doch statt Münchner Gericht: Beschlagnahme von kurdischer Studentenzeitung war rechtens Die polizeiliche Beschlagnahme der kurdischen Studentenzeitung Ronahi (Sonne) hat das Münchner Landgericht am Donnerstag für rechtens erklärt. Die Hilfsarbeiterin Claudia Wangerin hatte während des kurdischen Neujahrsfestes am 20. März einen Infostand betreut, an dem der Staatsschutz sämtliche Ausgaben der Ronahi sowie das Buch »Die Kurdische Frage - Europa ist gefordert« wegen Verstoßes gegen das PKK-Verbot beschlagnahmte. Als PKK-Propaganda bezeichnete das Gericht unter anderem die Dokumentation von Abdullah Öcalans Asylantrag in Italien sowie seinen Plan für eine friedliche Lösung des Kurdistan-Konfliktes. Auch Fotos von Demonstrationen mit PKK-Fahnen sowie Bilder eines »lachenden Abdullah Öcalan« wurden als »Verherrlichung« der PKK gewertet. Der Richter schlug vor, die Zeitung vor dem Verkauf bei der Polizei nach strafbaren Inhalten prüfen zu lassen. Frau Wangerin berief sich auf Verbotsirrtum. »Überall in Deutschland ist die Ronahi frei verkäuflich. Es ist doch nicht meine Aufgabe, nach bayerischen Sondergesetzen zu suchen.« Der Richter würdigte die »idealistischen Motive« der Angeklagten und verhängte aufgrund ihres geringen Einkommens eine Strafe von 20 Tagessätzen zu 15 Mark. Positiv wurde der Angeklagten angerechnet, daß sie bei anderen Infoständen auf Weisung der Polizei »strafbare Äußerungen« in Zeitschriften vor dem Verkauf geschwärzt hatte. Im Bezug auf die Ronahi stellte er klar: »Die Zeitschrift als solche ist nicht verboten. Wenn eine Ausgabe an die Öffentlichkeit gelangt, kann aber jedes konkrete Exemplar als strafbar gelten.« Eine weitere Zensur der Zeitung des »Verbandes der StudentInnen aus Kurdistan«, die in deutscher Sprache über kurdische Kultur und Politik berichtet, ist zumindestens in Bayern zu befürchten. Nick Brauns, München |