Inhaftierung Asylsuchender wegen falscher Papiere rechtswidrig Britischer High Court beruft sich auf Genfer Konvention London (AP) Die Inhaftierung Asylsuchender wegen falscher Papiere ist nach einem Urteil des britischen High Court rechtswidrig. In seinem am Donnerstag veröffentlichen Urteil berief sich das oberste Zivilgericht Großbritanniens auf Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention. Dort sei festgelegt, daß Asylsuchende und politische Flüchtlinge nicht wegen des Gebrauchs falscher Papiere belangt werden sollten. Die britische Behördenpraxis verstoße somit gegen internationales Recht, befand Lordrichter Simon Brown in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht hatte über die Klage eines irakischen Kurden, eines Algeriers und eines Albaners zu befinden, die wegen der Benutzung gefälschter Papiere verurteilt und ins Gefängnis gesteckt worden waren, obwohl über ihre Asylanträge noch gar nicht entschieden war oder sie in ein Drittland weiterreisen wollten. Die Verurteilung der Asylsuchenden sei offenbar allein von dem Willen der Behörden diktiert, weitere Flüchtlinge davon abzuschrecken, in Großbritannien um Asyl zu ersuchen, erklärte Richter Brown. Von Artikel 31 der Genfer Konvention sei dabei offenbar keine Notiz genommen worden. Der Richter widersprach damit der Ansicht des Innenministeriums, das den beabsichtigten Abschreckungseffekt als legitim bezeichnet hatte. Vielmehr seien Asylbewerber oftmals gezwungen, gefälschte Papiere zu benutzen. Das Urteil dürfte nach Ansicht von Beobachtern Auswirkungen auf die Fälle hunderter anderer Asylbewerber haben. |