Frankfurter Rundschau, 14.08.1999 Geheimdienstchef muss aussagen Gericht zitiert Verfassungsschützer vor Berliner Ausschuss Von Ullrich Fichtner BERLIN, 13. August. Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Peter Frisch, muss nun doch als Zeuge vor dem Berliner Untersuchungsausschuss zu den Kurden-Krawallen erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete die Bundesregierung am Freitag per einstweiliger Anordnung dazu, dem Amtschef eine Aussagegenehmigung zu erteilen. Frisch wird somit öffentlich Auskunft darüber geben müssen, wie der Verfassungsschutz vor und während der Ereignisse im Februar mit seinen Informationen umging (Az: BVerwG 2 VR 1.99). Die Richter verfügen in ihrer rechtshistorisch bedeutsamen Entscheidung überdies, dass das Bundesamt dem Ausschuss schriftliche Unterlagen in Auszügen zur Verfügung zu stellen habe. Dies hatten die Bundesstellen bislang beharrlich verweigert. Die Aussagepflicht für Frisch wird in dem Beschluss auf die Frage eingegrenzt, "welche abstrakten oder konkreten Hinweise" die Verfassungsschützer auf die Gefährdung von Berliner Einrichtungen nach der Verschleppung des PKK-Führers Öcalan in die Türkei hatten. Den Antrag, auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zur Aussage zu zwingen, lehnten die Richter ab. Die Bundesregierung wertete den Spruch als Erfolg. Ihre Rechtsposition habe "in vollem Umfang obsiegt", hieß es in einer Erklärung. Schily müsse nicht aussagen, und Frisch dürfe nur zu "einer einzigen Frage" gehört werden. In Berlin wurde dies ganz anders bewertet. Zwar zeigte sich Ausschussmitglied Andreas Gram (CDU) enttäuscht, dass Schily nicht als Zeuge auftreten muss. Gleichwohl sei es ein "großer Erfolg", dass Frisch zur Aussage verpflichtet worden sei.
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