taz Berlin, lokal, Nr. 5912 vom 14.8.1999, Seite 21 Kurden-Ausschuss: Frisch muß reden Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Peter Frisch, muss zu den möglichen Warnungen vor den Kurdenprotesten vom Februar aussagen. Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete gestern den Bund per Eilentscheidung, Frisch die entsprechende Genehmigung zu erteilen. Es folgte damit dem Antrag des Untersuchungsausschusses. Abgelehnt wurde aber der Antrag, auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) müsse aussagen. "Damit ist die Rechtsposition der Bundesregierung in dem Verfahren voll bestätigt worden", hieß es gestern aus dem Bundesinnenministerium. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob das israelische Generalkonsulat nicht hätte besser geschützt werden müssen. Die Bundesregierung hatte zuvor Aussagen von Bundesministern oder von Mitarbeitern von Bundesbehörden vor dem Landesausschuss abgelehnt. Israelische Sicherheitsbeamte hatten bei einer Besetzung der Vertretung vier Kurden erschossen. Der Ausschussvorsitzende Wolfgang Wieland (Grüne) sprach von einem "sehr guten Teilerfolg". Damit sei die Blockadehaltung des Bundes gebrochen. Die Richter verpflichteten den Bund ferner, schriftliche Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz auszugsweise dem Ausschuss zugänglich zu machen. Die Auskünfte seien aber auf die Frage zu beschränken, welche abstrakten oder konkreten Hinweise auf die Gefährdung von Berliner Einrichtungen vom Bundesamt an Berliner Stellen gegeben worden sind. Wenige Minuten vor dem Sturm auf das Konsulat hatte die Polizei von Bundesbehörden einen konkreten Hinweis erhalten, dass nach der Festnahme des kurdischen Separatistenführers Abdullah Öcalan mit einer Aktion von Kurden dort zu rechnen sei. Diese Information war aber nicht mehr rechtzeitig genug erfolgt, um das Eindringen von Kurden in das Gebäude zu verhindern. Durch die Auskünfte des Bundesamtes wird in Berlin erhofft, die Hintergründe dieses Hinweises aufklären zu können. dpa/taz
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