Yahoo, 23. August 1999, 18:16 Uhr Keine grundsätzliche Einreiseerleichterung für Erdbebenopfer Regelungen des Ausländergesetzes bleiben - In Einzelfällen aber unbürokratische Handhabung - «Notvisa» vor Ort Berlin (AP) Für die Opfer des schweren Erdbebens in der Türkei wird es nun doch keine grundsätzlichen Erleichterungen für die Einreise nach Deutschland geben. Die Innenministerien von Bund und Ländern verständigten sich am Montag darauf, dass das Ausländerrecht ohne Sonderregelungen angewandt werden solle, sagte eine Sprecherin des Berliner Innensenats. Nur in Einzelfällen, zum Beispiel beim Familiennachzug, sollten die Bestimmungen unbürokratisch gehandhabt werden. Für eine einheitliche Regelung soll der Bund den Ländern Vorschläge machen, über die demnächst erneut beraten werden soll. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Claus Henning Schapper, hatte sich am Wochenende für eine erleichterte Einreise ausgesprochen, so dass zum Beispiel türkische Kinder ohne Visum nach Deutschland kommen könnten. Diese Möglichkeit wird es nun aber nicht geben. Aus Kreisen der Länder hieß es, überlegt würden Erleichterungen beim Familiennachzug: Die vorgeschriebene Identitätsfeststellung der nachziehenden Familienangehörigen könnte auch nach der Einreise nach Deutschland geprüft werden. Denkbar seien auch «Ausnahmevisa» für Schwerverletzte oder Waisen, für die Verwandte oder humanitäre Organisationen sich zur Übernahme der Kosten des Aufenthalts bereit erklärten. Möglicherweise werde auch in der Türkei eine «Notvisa-Stelle» eingerichtet, hieß es aus den Ländern. Im Erdbebengebiet oder in Istanbul sollten Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes prüfen, wer ein Visum für Deutschland bekommen könne, insbesondere Kinder unter 16 Jahren aus den Katastrophengebiet sowie Ehegatten von Türken, die in Deutschland leben. Dabei gehe es auch um die Frage, ob eine medizinische Behandlung in der Bundesrepublik nötig sei. |