Gießener Anzeiger 28.8.1999 Türkei: Amnestiegesetz für kurdische Rebellen gebilligt Nach Beginn des Abzugs der PKK - ERNK begrüßt den Beschluss ISTANBUL (AP). Das türkische Parlament hat am späten Donnerstagabend erstmals ein befristete Amnestiegesetz verabschiedet, das zahlreichen kurdischen Rebellen Straffreiheit bringen könnte. Die politische Vertretung der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), die ERNK, begrüßte die Entscheidung als möglicherweise ersten Schritt zur Beendigung des seit 15 Jahren andauernden Krieges. Dabei wurden vor allem im Südosten der Türkei rund 37.000 Menschen getötet, zumeist Kurden. Das Gesetz muss noch von Staatspräsident Süleyman Demirel unterzeichnet werden, ehe es in Kraft treten kann. Das Gesetz, das als Reuegesetz bezeichnet wird, wurde einen Tag nach einer Erklärung der PKK verabschiedet, wonach ihre Kämpfer mit dem Abzug aus der Türkei begonnen haben. In den Genuss der Amnestie können nur Rebellen kommen, die nicht an Kämpfen beteiligt waren, von denen nicht bekannt ist, das sie mit Waffen gegen den Staat gekämpft haben oder die bereit sind, Informationen über die PKK preiszugeben. Das Gesetz ist auf sechs Monate befristet. Der in Deutschland lebende ERNK-Sprecher Mehmet Dogan erklärte, es sei für seine Partei kein Problem, dass der inhaftierte und zum Tode verurteilte PKK-Führer Abdullah Öcalan und andere hohe Funktionäre der PKK nicht von der Amnestie profitieren könnten. "Das haben wir im ersten Schritt auch gar nicht erwartet", sagte Dogan. Die Kämpfer in den Bergen, seien sicherlich die ersten, die die Amnestie begrüßen würden. "Es hat keinen Sinn, diesen 15 Jahre alten blinden Krieg noch weiter fortzuführen." Wie die Nachrichtenagentur Anatolia berichtete, wurde das Gesetz mit 214 gegen 33 Stimmen bei neun Enthaltungen angenommen. Von den 550 Abgeordneten waren allerdings nur 256 anwesend. |