Neue Luzerner Zeitung (CH), 28.8.1999 Vernichtung von PKK-Propaganda ap. Der Bundesrat hat zu Recht die Vernichtung von 88 Kilogramm Propagandamaterial der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) angeordnet, welches die innere und äussere Sicherheit der Schweiz hätte gefährden können. Das Bundesgericht sieht darin keinen unzulässigen Eingriff in die Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit. Das Propagandamaterial war vor bald zwei Jahren am Zoll in Riehen BS sichergestellt worden. Die Bundesanwaltschaft kam zum Schluss, dass die Zeitschriften und Bücher nicht nur Mitglieder der türkischen Regierung diffamierten, sondern auch Gewalt als einzige Alternative gegen den «türkischen Terrorstaat» propagierten. Gefahr für innere Sicherheit Da die Verbreitung oder der Verkauf dieser Schriften die innere und äussere Sicherheit der Schweiz hätten gefährden können, liess die Bundesanwaltschaft im Januar 1998 das Material beschlagnahmen. Ein halbes Jahr später ordnete der Bundesrat die Einziehung und damit die Vernichtung an. Der Adressat der Sendung erhob dagegen Beschwerde ans Bundesgericht. Er machte einen Verstoss gegen die Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit geltend. Das Bundesgericht entschied nun anders und liess insbesondere den Vorwurf der Unverhältnismässigkeit nicht gelten. Die beschlagnahmten Schriften seien geeignet, die innere Sicherheit zu gefährden, erklärte das Bundesgericht. Urteil: 1 A. 178/98 vom 26. 7. 1999
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