Volksblatt Würzburg, 1.10.1999

Die Angst vor dem Gefängnis

Abschiebung einer kurdischen Familie in Hofheim steht bevor

HOFHEIM · Am heutigen "Tag des Flüchtlings" machen Kirchen und Menschenrechtsorganisationen auf die Situation von Asylsuchenden aufmerksam. Auch in Hofheim ist eine kurdische Familie von der Abschiebung bedroht.

VON NICOLE TAUER

Seit vier Jahren sind Ramazan Tunc und seine Frau Servet Celik schon in Deutschland, seit vier Monaten wohnen sie in Hofheim, ihre beiden Kinder Dilsah und Kader kamen in Haßfurt zur Welt. Nun wurde der Asylantrag endgültig abgelehnt und die kurdische Familie muss täglich mit der Abschiebung in die Türkei rechnen.

Ramazan Tunc erzählt seine Geschichte in gutem Deutsch, die Sprache hat er sich in den vergangenen vier Jahren selbst angeeignet. In der Türkei hatte er einen Sprung gewagt, den nicht viele Kurden aus den armen ländlichen Gebieten schaffen: Nach dem Abschluss der Schule hat er an der Berufs-Fachhochschule in Osmaniye Umwelt-Technik studiert und dort im März 1995 sein Vordiplom absolviert.

Mit dem Einberufungsbescheid stand der junge Mann vor der Wahl, seinen Militärdienst abzuleisten, oder ins Gefängnis zu gehen, denn einen Ersatzdienst gibt es in der Türkei nicht. "Aber ich wollte als Kurde nicht in der türkischen Armee dienen", erklärt er. Denn schließlich würden die Soldaten vor allem in den kurdischen Gebieten zum Einsatz kommen. Außerdem habe er sich während seines Studiums unter anderem an der Vorbereitung des kurdischen Frühjahrsfestes Nevorz beteiligt und sei daher auch von der Polizei festgehalten worden.

Seit Ende 1995 bemüht sich Ramazan Tunc nun darum, in Deutschland als Asylbewerber anerkannt zu werden. In seinem Gutachten hatte der Anwalt der Familie Tunc ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in der Türkei bezüglich des Wehrdienstes schwierig ist. Denn ab dem Zeitpunkt der Einberufung wird auch ein Kriegsdienstverweigerer als Soldat betrachtet. Ramazan Tunc droht daher bei seiner Rückkehr eine Anklage wegen Ungehorsam und Befehlsverweigerung nach dem Militärstrafgesetzbuch.

Als Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft hatte er seine Gründe für die Verweigerung des Militärdienstes in einem offenen Brief noch einmal der türkischen Botschaft dargelegt. Dass sein Brief als Reaktion an das türkische Innenministerium weitergeleitet wurde, habe die Sache aber eher verschlimmert. Zudem weiß Tunc, dass sich die türkische Polizei während seiner Abwesenheit bei seinen Eltern schon häufig nach seinem Verbleib erkundigt hat.

Jetzt hat Ramazan Tunc angesichts der bevorstehenden Abschiebung "vor allem Angst vor dem Gefängnis". Denn in den türkischen Gefängnissen seien die Verhältnisse oft schlecht. Ihn erwarte eine mindestens dreijährige Haftstrafe, nach der er dann trotzdem zum Militär eingezogen würde. Sorgen bereitet ihm auch die Frage, was während seiner Haftzeit aus seiner Frau und den beiden kleinen Kindern werden soll. "Mein alter Vater ist nicht reich genug um sie zu versorgen." Und der Vater seiner Frau sei erst vor kurzem von der Polizei wegen angeblicher Unterstützung der PKK festgenommen worden.

Zwei Brüder von Ramazan Tunc leben schon als anerkannte Asylbewerber in Deutschland. Und er selbst würde gerne noch einige Zeit bleiben, wenn auch nicht für immer. Denn wenn in seiner Heimat erst einmal der Konflikt zwischen den Türken und Kurden friedlich beigelegt worden sei und er nichts mehr zu befürchten habe, würde er sowieso freiwillig zurückkehren.

Mit ihrem Schicksal ist die Familie Tunc in Deutschland nicht allein: Die Anerkennungsquote bei Asylbewerbern liegt nach Aussage der Caritas Haßfurt bundesweit bei 0,6 Prozent, im Landkreis Haßberge bei 0,2 Prozent. Dies heißt aber noch lange nicht, dass es sich bei den abgelehnten 99 Prozent zwangsläufig um Wirtschaftsflüchtlinge handelt. Denn "seit der Grundgesetzänderung von 1993 ist es schwieriger geworden, als Asylbewerber in Deutschland anerkannt zu werden", erklärt Roswitha Schmitt von der Flüchtlingsberatung der Caritas in Haßfurt.

Viele Asylbewerber würden zudem ihre Fluchtgründe in der ersten Anhörung nicht richtig vermitteln. "Leute, die sich besser darstellen können, haben da bessere Chancen". Von den geschlechtsspezifischen Verfolgungen, die als Asylgrund im Gesetzestext verankert sind, kommt oft nichts zu Sprache. Denn Frauen, die einen sexuellen Missbrauch erlitten haben, würden einem männlichen Richter aus Scham meist nichts erzählen.

Problematisch sei auch der Fall bei Flüchtlingen aus Ländern wie Algerien oder Afghanistan: Diese würden zwar aufgrund ihrer politischen Aktivitäten oder ihrer Religion verfolgt. Da aber die Gewalt nicht von seiten des anerkannten Staates ausgeht, sondern von Terror-Gruppen, würden sie nicht als Asylbewerber anerkannt. Selbst drohende Misshandlungen seien oft kein Grund von einer Abschiebung abzusehen.

Dabei ist Roswitha Schmitt vor allem noch ein Begründungs-Schreiben vor Augen. Darin wurde die Ablehnung des Asylgesuchs damit gerechtfertigt, "dass Folter in der Türkei doch kulturell bedingt sei."