Tagesspiegel, 2.10.1999 Sturm auf israelisches Generalkonsulat Von Notwehr kann keine Rede sein: Totschlag mit staatlicher Deckung -pen Es ist nebensächlich geworden, was damals noch so dramatisch und wichtig zu sein schien: Ob und wann der Berliner Innensenator oder der Bundesinnenminister oder der Verfassungsschutz oder der Polizeipräsident über die Gefährdung des israelischen Generalkonsulats im Februar informiert worden sind. Wichtig ist nur noch zweierlei. Alle Beteiligten hielten, erstens, das Konsulat für uneinnehmbar. Aus ungeklärten Gründen haben sie sich schlicht geirrt. Die verletzten oder getöteten kurdischen Eindringlinge sind, zweitens, auf der Treppe vor dem Haus beschossen worden, als dafür nicht der geringste Anlass bestand. Die Kugeln trafen sie in den Rücken. Der diplomatische Status der israelischen Schützen und die bedingungslose Deckung durch ihren Staat verhindern eine Aufklärung und Strafverfolgung. Und die Bundesregierung scheut sich überdies, die Schießerei der Diplomaten angemessen zu rügen. Insofern wurde im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses gestern Klartext geredet. Die Salve auf der Treppe war ein vermutlich rechtswidriger, tödlicher Staatsakt. Deutsche Polizisten hätten in einem solchen Fall mit einer Totschlagsanklage rechnen müssen, denn auch Gewalttäter sind kein Freiwild. Es waren, wenn die Erkenntnisse der Staatsanwälte zutreffen, Schüsse auf Wehrlose. Von Notwehr kann keine Rede sein. Da aber stößt jedes Verständnis an seine Grenze.
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