Hannoversche Allgemeine Zeitung, 8.10.1999 PKK-Mann verurteilt Ein 36 Jahre alter Kurde ist vom Lüneburger Landgericht wegen Freiheitsberaubung und Kindesentziehung zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Richter setzten die Strafe am Donnerstag für drei Jahre zur Bewährung aus. Der Mann wird dafür verantwortlich gemacht, dass ein sechzehnjähriges Mädchen aus Celle von Mitte August bis Mitte Dezember 1998 in sogenannten Ausbildungslagern der kurdischen Arbeiterpartei PKK in Kiel und Holland verschwand. Die Jugendliche sei nur deshalb freiwillig mitgegangen, weil ihr und ihren Eltern gesagt worden sei, dass es sich um kulturelle Ferien handele, sagte Richter Carsten Penshorn. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte den 36-Jährigen wegen mehrerer vergleichbarer Fälle angeklagt. "Durch sein Geständnis hat der Angeklagte den sichtlich unter Druck stehenden jugendlichen Zeugen die Qual der Aussage erspart", sagte Richter Penshorn. Er bekräftigte, dass "in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt tatsächliche Gewalt gegen die Jugendlichen in den Lagern angewandt wurde". Die jungen Leute seien nicht eingesperrt, wohl aber daran gehindert worden, das Gelände der Schulungseinrichtungen zu verlassen. lni, Lüneburg |