fr, 28.10.99 Noch keine "Exportentscheidung" Im Wortlaut: Der Beschluss des Bundessicherheitsrats Die umstrittene Genehmigung eines Testpanzers durch den Bundessicherheitsrat hat folgenden Wortlaut: 1. Der Bundessicherheitsrat (BSR) hat auf seiner Sitzung am 20. 10. 1999 mit Mehrheit eine Entscheidung getroffen: - Zustimmung zur zeitweisen Überlassung eines Leopard 2 zur Erprobung an den Nato-Partner Türkei; - Offizielle Mitteilung an die türkische Regierung noch am 20. 10. 1999, dass dieser Entscheidung keinerlei präjudizierende Wirkung für eine eventuelle - nicht vor dem Jahr 2001 anstehende - Exportentscheidung zukommt; - Ablehnung des Antrages zur Lieferung von Komponenten für den Bau einer türkischen Panzerhaubitze im Hinblick auf deren Verwendungsmöglichkeiten. 2. Sollte sich die türkische Regierung zu gegebener Zeit für den Leopard 2 entscheiden und der Bundesregierung ein entsprechender Antrag vorgelegt werden, so wird sie diese Entscheidung im Einklang mit den von ihr zu verabschiedenden "Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" sowie dem "EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren" treffen. Die Entscheidung wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen und überprüfbaren Fortschritte in der Menschenrechtslage getroffen werden. 3. Die "Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" werden zunächst in dem im Dezember 1998 eingerichteten "Vorbereitungsausschuss BSR" (in dem alle BSR-Ressorts auf Staatssekretärsebene vertreten sind) unter Einbeziehung von Experten der Koalitionsfraktionen überarbeitet. |