ap 24.11.1999 16:19
Erneut Freisprüche nach Kurden-Angriff in Berlin
Nachweis aktiver Beteiligung misslang
Berlin (AP)
Auch der vierte Prozess wegen des Angriffs von Kurden auf das israelische
Generalkonsulat im Februar in
Berlin ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Das Berliner Landgericht
sprach am Mittwoch drei Angeklagte
vom Vorwurf des Landfriedensbruchs und der Bildung bewaffneter Gruppen
frei. Den drei Männern zwischen 23
und 27 Jahren konnte keine aktive Beteiligung bei der Erstürmung
des Generalkonsulats nachgewiesen
werden.
In der Begründung hieß es, eine mögliche Mitgliedschaft
in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK
reiche für eine Verurteilung nicht aus. Die drei Angeklagten waren
bei den Krawallen am 17. Februar auf der
Aussentreppe der israelischen Vertretung durch Schüsse verletzt
worden. Vier Kurden waren durch die Kugeln
der Sicherheitskräfte ums Leben gekommen.
Das Gericht betonte, das Urteil gebe den Kurden keinen Anlass für
Triumphe. Die Angeklagten seien
«moralisch mitschuldig am Tod ihrer Landsleute». Sie hätten
daran mitwirken müssen, dass die Proteste mit
friedlichen Mitteln erfolgten. Außerdem hätten die Angeklagte
wegen Hausfriedensbruchs verurteilt werden
können. Dafür sei jedoch ein Strafantrag der israelischen
Vertretung notwendig, der aber nicht vorlag.
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