Remscheider GA, 25.11.1999 Asylbewerber erhalten ein Bleiberecht Aufatmen konnten alle jene Hückeswagener, die sich seit Wochen für die von Abschiebung bedrohte Familie Atay eingesetzt haben, als die Innenminister sich auf eine Altfallregelung einigten. Danach erhalten Asylbewerber mit Kindern, die vor dem 1. Juli 1993 einreisten, sich nicht vorsätzlich strafbar gemacht haben und ihren Lebensunterhalt aus legaler Erwerbstätigkeit bestreiten, ein Bleiberecht. Die Kriterien eins und zwei erfüllen - wie die Familie Atay, deren Kinder in Hückeswagen aufgewachsen sind - viele Asylbewerber. Beim letzten Punkt wird es allerdings schwierig. Denn viele Asylbewerber sind zumindest zum Teil auf Sozialhilfe angewiesen. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Ausländer erst Jobs erhalten, wenn diese nicht von deutschen Arbeitnehmern besetzt werden. "Die Chancen, einen Arbeitsplatz zu bekommen, sind für Asylbewerber sehr schlecht", räumt Ortwin Walter, Pressesprecher des für Hückeswagen zuständigen Arbeitsamtes Bergisch Gladbach, ein. Wenn ein Asylbewerber einen Arbeitgeber gefunden hat, der ihn beschäftigen würde, dann muss zunächst eine vierwöchige Frist abgewartet werden. "In dieser Zeit müssen wir prüfen, ob bevorrechtigte Personen für diesen Arbeitsplatz in Frage kommen", erklärt Walter. Bevorrechtigt sind zunächst deutsche Arbeitnehmer, EU-Bürger aus dem Ausland und Arbeitnehmer, die schon seit Jahrzehnten in Deutschland arbeiten, wie beispielsweise Türken. Zudem gibt es eine Negativliste mit Berufen und Tätigkeiten, die besonders von Arbeitslosen nachgefragt werden. Die Jobs auf dieser Liste sind für Asylbewerber ebenfalls tabu. "Für Hilfstätigkeiten gibt es große Nachfrage, also kaum Möglichkeiten für Asylbewerber", so Walter. Es gibt Ausnahmen, Walter nennt ein Beispiel. Wenn beispielsweise ein thailändischer Spezialitätenkoch einen Arbeitsplatz sucht und ein Thai-Restaurant ihn einstellen würde, weil es keine anderen Bewerber gibt, dann dürfe das Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis erteilen. Angesichts von vier Millionen deutschen Arbeitslosen hat der Gesetzgeber diese Schutzvorschriften erlassen, erklärt Walter. "Das zeigt, dass der dumme Satz, »Ausländer würden Deutschen den Arbeitsplatz wegnehmen«, nun wirklich jeder Grundlage entbehrt."
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