Frankfurter Rundschau, 30.11.1999 Menschenrechte: UN kritisieren deutsches Asylgesetz BERLIN, 29. November (kna). Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat Deutschland aufgefordert, nichtstaatliche Verfolgung als Asylgrund anzuerkennen. Eine entsprechende Klarstellung müsse in das Asylverfahrensgesetz aufgenommen werden, sagte der UNHCR-Vertreter in Deutschland, Jean-Noel Wetterwald, am Montag bei einer Expertenanhörung vor dem Menschenrechtsausschuss des Bundestages in Berlin. Eine Beschränkung des Schutzes auf staatliche Verfolgung sei nicht durch die Genfer Konvention gedeckt. Laut UNHCR ist der Flüchtlingsbegriff der Konvention im Gegenteil weit ausgedehnt. Sie gewähre Schutz unabhängig davon, ob religiös, politisch oder ethnisch motivierte Verfolgung von staatlichen oder nichtstaatlichen Verfolgern ausgehen. Mit der Ausgrenzung dieser Verfolgung aus dem Schutzbereich der Genfer Flüchtlingskonvention verweigere sich Deutschland den internationalen Standards und isoliere sich zunehmend. Die meisten anderen Vertragsstaaten gewährten den Flüchtlingsstatus auch bei nichtstaatlicher Verfolgung. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) sprach sich dagegen aus, Flüchtlingsschutz vom Status des Verfolgers abhängig zu machen. Es sei Aufgabe der Konvention, den Flüchtling zu schützen - der Verfolger werde nicht erwähnt, sagte AI-Direktorin Stephanie Farrior. Das UNHCR, Amnesty International sowie der Deutsche Juristinnenbund und das Münchner Beratungszentrum für Flüchtlinge "Refugio" forderten, schwerwiegende geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen als Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anzuerkennen.
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