Tagesspiegel, 1.12.99 Straßburg gibt Öcalans Antrag statt Verschleppung verstieß gegen die Menschenrechtskonvention. Die Türkei soll jetzt die Todesstrafe aussetzen Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg will die Türkei auffordern, die gegen den PKK-Führer Abdullah Öcalan verhängte Todestrafe auszusetzen. Das berichtete am Dienstag einer von Öcalans Anwälten aus Straßburg nach Ankara. Der Gerichtshof gab damit dem Dringlichkeitsantrag der Anwälte Öcalans statt. Mit dem Grundsatzurteil des Menschenrechtsgerichtshofs zum Fall Öcalan ist frühestens in sechs Monaten zu rechnen. Dabei geht es um die Frage, ob mit der Festnahme des PKK-Chefs im Februar in Kenia, seiner Verschleppung in die Türkei und dem Prozess dort gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen wurde. Die Türkei gehört zu den Unterzeichnern dieser Konvention. EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen hatte zuvor die Türkei davor gewarnt, Öcalan, hinzurichten. Die Europäische Union erwarte von der Türkei, dass das Todesurteil nicht vollstreckt werde, sagte Verheugen der in Essen erscheinenden "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Zugleich sprach sich Verheugen dafür aus, die Türkei "an Europa heranzuführen" und ihr beim EU-Gipfel in Helsinki in der kommenden Woche den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten für die EU zu geben. |