Süddeutsche Zeitung, 9.12.1999 Sonderweg für Flüchtlinge Bayern verschärft restriktive Altfallregelung des Bundes Von Christian Schneider München - Oppositionspolitiker von SPD und Grünen haben Innenminister Günther Beckstein (CSU) vorgehalten, er versuche mit einem bayerischen "Sonderweg" die ohnehin schon restriktive Altfallregelung für Asylbewerber noch zu "unterlaufen". Für diesen "Sonderweg" nennt der Bayerische Flüchtlingsrat drei Beispiele: Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz sollen Flüchtlingsfamilien, die vor dem 1. Juli 1993 eingereist sind, von der Altfallregelung profitieren. Laut Flüchtlingsrat verlangt Bayern abweichend von diesem Beschluss, dass die "gesamte Familie" vor dem Stichtag nach Deutschland gekommen sein muss. Ist nur ein Familienmitglied später eingereist, entfällt die Altfallregelung. Nach dem Willen der Innenministerkonferenz sollen Bagatellstrafen "bis zu 50 Tagessätzen" bei der Altfallregelung keine Rolle spielen. Abweichend davon will Bayern kleinere Straftaten "kumulieren". Wird dabei das Strafmaß von 50 Tagessätzen überschritten, kommt die Altfallregelung nicht mehr in Frage. Der Abgeordneten Klaus Hahnzog (SPD) und Elisabeth Köhler (Grüne) hatten von "Sippenhaft" gesprochen. So habe Beckstein abweichend von dem Beschluss der Innenminister die Behörden angewiesen, die Altfallregelung für eine ganze Familie dann nicht gelten zu lassen, wenn auch nur ein Familienmitglied straffällig geworden sei. Unterdessen hat Köhler ihre Partei im Bundestag aufgefordert, die Altfallregelung müsse entschärft werden.
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