Frankfurter Rundschau, 15.12.1999 Urteil: Asyl auch für gewalttätige Mitglieder der PKK rap KASSEL, 14. Dezember. Gewalttaten sind kein Grund für eine Abschiebung von Mitgliedern der kurdischen Partei PKK. Nach einer am Dienstag verkündeten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichthofs (VGH) in Kassel haben PKK-Mitglieder Anspruch auf Asyl, wenn sie wegen ihrer politischen Aktivitäten im Exil bei einer Rückkehr in die Türkei mit Verfolgung rechnen müssen. Mit seinem Urteil sprach der VGH einem in Deutschland straffällig gewordenen Kurden das Recht auf Asyl zu. Der 32-jährige Mann war vom Landgericht Limburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, weil er im März 1994 an einer Autobahnblockade teilgenommen und sich dabei mit Benzin übergossen hatte. Darin sehen die Kasseler Richter jedoch keine terroristische Tat, da sie weder geplant noch gezielt gegen Unbeteiligte gerichtet gewesen sei. Wegen seiner "hervorgehobenen exilpolitischen Aktivitäten" für die PKK in Deutschland drohe dem Mann in der Türkei "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit" die Verfolgung, so dass ihm Asyl zu gewähren sei (Az.: 12 UE 2984/97.A).
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