Badische Zeitung, 23.12.99 Die Koalition einigt sich auf strengere Richtlinien für Rüstungsexporte / Künftig Jahresbericht Menschenrechte im Blick Von unserem Korrespondenten Johannes Schradi BERLIN. Die Genehmigung deutscher Rüstungsexporte soll strikter als bisher von der Menschenrechtssituation im Empfängerland abhängig gemacht werden. Auf eine entsprechende Verschärfung der Richtlinien hat sich die Koalition verständigt. Kern der Neuregelung ist: Waffenlieferungen dürfen grundsätzlich nicht mehr erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass sie im Empfängerland zur Repression und zu Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnten. Die Entscheidung über Waffenlieferungen liegt wie bisher beim Bundessicherheitsrat. Jedoch ist dieses Gremium gehalten, in Zweifelsfällen die Beurteilung der inneren Lage des Empfängerlandes etwa durch OSZE, UN und Menschenrechtsorganisationen zu berücksichtigen. Generell wird künftig nach zwei Ländergruppen unterschieden: Nato- und EU-Staaten sowie andere Länder. Für Erstere gilt, dass in der Regel geliefert werden kann, wenn dem nicht - wie zur Zeit in der Türkei - menschenrechtliche Bedenken entgegen stehen. Bei anderen Ländern sollen Lieferungen die Ausnahme sein. Ausdrücklich wird der EU-Verhaltenskodex Bestandteil der Richtlinien. Wo diese strenger sind, sollen sie Vorrang haben. Rüstungsgeschäfte in Kooperationen mit anderen Ländern sollen besser als bislang kontrolliert werden, aber möglich bleiben. Jährlich soll ein Rüstungsexportbericht vorgelegt werden. Der Neufassung war ein Koalitionsstreit um eine Panzerlieferung in die Türkei vorausgegangen. Die Regeln sollen im Januar den Bundestag passieren. |