Frankfurter Neue Presse, 24.12.1999 Konsulatsbesetzer der PKK muss ins Gefängnis Frankfurt. Mehr als zwei Monate brauchte die Staatsschutzkammer für den ersten Prozess um die Besetzung des Griechischen Generalkonsulats durch Kurden unter der Führung der illegalen PKK. Als einer der Rädelsführer der Gewaltaktion am 16. Februar in der Zeppelinallee muss der 39-jährige PKK-Funktionär Raif U. dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Grund für die lange Verhandlungsdauer: Die Polizei hatte entschieden, die Konsulatbesetzer ohne Festnahme und Feststellung ihrer Personalien abziehen zu lassen. Folge: Die Identifizierung des Kurden als Rädelsführer war vor Gericht sehr schwierig. Im Urteil übte der Richter aber keine Kritik an der Entscheidung der Polizei. Maßgeblich war damals die begründete Befürchtung, dass die Erstürmung des Konsulats durch Polizeibeamte voraussichtlich ohne Schusswaffeneinsatz nicht möglich sein werde. Am frühen Morgen des 16. Februar war die Frankfurter Polizei vorgewarnt, dass anlässlich der Ergreifung des Kurden-Führers Abdullah Öcalan in Kenia und seiner Auslieferung an die Türkei Gewaltaktionen von Kurden im Stadtgebiet drohten. Das Generalkonsulat war rechtzeitig abgesichert - doch mit zu schwachen Kräften. Sie konnten die Besetzer nicht am Eindringen in das Konsulatsgebäude hindern. Diese verschanzten sich dort und drohten mit Brandstiftung mit Molotow-Cocktails, während stärkere Polizeikräfte das Gebäude umzingelten. Der stundenlange Nervenkrieg zwischen Polizei und Besetzern endete schließlich mit dem freien Abzug - jedoch nicht mit freiem Geleit: ein Verzicht auf Strafverfolgung wurde den Besetzern ausdrücklich nicht zugesichert. Aussagen von Informanten lenkten den ersten Verdacht auf den bereits gerichtsbekannten Rädelsführer, der dennoch schwer zu überführen war. Während der Besetzung profilierte er sich als einer der Chefs der Aktion, indem er per Handy Interviews für einen mit der PKK sympathisierenden Fernsehsender im Ausland gab. Der Versuch, ihn mit einem Stimmenvergleichs-Gutachten zu identifizieren, brachte aber kein überzeugendes Ergebnis, ebenso wenig Videoaufnahmen vom Ort des Geschehens. Entscheidend war schließlich sein eigener Fehler, bei der Aktion und den Verhandlungen mit der Polizei den kurdischen Decknamen Harun zu benutzen. Genau unter diesem Decknamen war er schon früher bei PKK-Aktionen aktenkundig geworden. Weitere Verfahren wegen der Kurden-Aktionen vom 16. Februar in Frankfurt stehen noch an. (bil) |