Tagesspiegel, 29.12.99 (Kommentar)

Kanther, ganz behutsam

bew

Hätte der frühere CDU-Innenminister Kanther diesen Vorschlag gemacht, es wäre wohl ein Sturm der Entrüstung der "Linken" ausgebrochen. Es ist aber Justizministerin Däubler-Gmelin, die sagt, dass ausländische Häftlinge ihre Strafe unter bestimmten Voraussetzungen in ihren Heimatländern verbüßen sollen. Und der Sturm der Entrüstung bleibt aus. Es liegt vielleicht daran, dass sie Mitglied der SPD ist und die Grünen Koalitionspartner sind. Jedenfalls reagieren alle Parteien zurückhaltend. Und das mit gutem Grund. Schon heute können Straftäter zur Verbüßung ihrer Strafe abgeschoben werden. Doch das kommt selten vor. Wegen etlicher praktischer Probleme und vor allem grundsätzlicher Bedenken. Eine Abschiebung darf nur erfolgen, wenn ein rechtsstaatlicher Strafvollzug im Ausland garantiert ist. Die Integration in Deutschland darf nicht gefährdet werden. Und: Der Häftling muss zustimmen. Es gibt zwar ein europäisches Übereinkommen, das auch die Überstellung gegen den Willen des Gefangenen ermöglicht, aber nur wenige Staaten haben es ratifiziert. Die deutschen Gefängnisse sind überfüllt, die Ministerin sucht Lösungen. Sie hat ein ganzes Bündel von Vorschlägen, darunter eben auch den der Abschiebung im Einzelfall. Das muss diskutiert werden - allerdings mit größter Behutsamkeit. Denn zu einem darf die Debatte nicht führen: zu mehr Ausländerfeindlichkeit. Vielleicht ist die Sensibilität für dieses Thema größer geworden, vielleicht reagieren deshalb alle moderat. Das wäre ein gutes Zeichen.