Main-Echo, 31.12.1999 Der »Fall Cetin«: Schicksal einer Flüchtlingsfamilie Paul Ripperger kämpft für ihr Bleiberecht Kreis Miltenberg. Ein Flüchtlingsschicksal, eines von vielen tausend: Seit elf Jahren lebt die kurdische Familie Cetin in der Bundesrepublik. In ihrem Heimatland Türkei fürchtet Mehmet Cetin Verfolgung, doch sein Asylantrag ist längst rechtsgültig abgelehnt. Abschiebung droht. Schon vor anderthalb Jahren hätten die Behörden Mehmet Cetin, seine Frau und die drei Kinder ins Flugzeug gesteckt und in die Türkei zurückgeschickt. Doch die Familie hat Glück und einen Freund, der sich engagiert für sie einsetzt. Der ehemalige Weilbacher Bürgermeister und CSU-Kreisrat Paul Ripperger kann und will nicht akzeptieren, dass zwei Brüder und eine Schwester Mehmet Cetins in Baden-Württemberg als Asylbewerber anerkannt wurden, ihre in Bayern lebenden Verwandten aber nicht. Auch versteht Ripperger nicht, dass die Ausländerbehörden sich weigern, im »Fall Cetin« einen Härtefall zu sehen. Dabei ist ein Kind der Familie schwer behindert, Gesundheit vielleicht sogar Leben des Jungen sind angesichts der unzureichenden medizinischen Versorgung in Kurdistan in Gefahr. Überdies falle die Familie in Deutschland niemandem zur Last: Wohnung und Arbeit sind vorhanden. Unermüdlich hat sich Paul Ripperger für die kurdische Familie eingesetzt, Petitionen geschrieben, Parteifreunde wie Ludwig Ritter auf den Fall aufmerksam gemacht, aber auch Hilfe bei Politikern anderer Fraktionen gesucht. Dass der bayerische Innenminister Beckstein und viele Parteifreunde in der Asylpolitik die harte Linie verfolgen und keine Ausnahmeregelungen wollen, ficht ihn nicht an. Über ein Jahr hat Ripperger die drohende Abschiebung verhindert, Monat für Monat neue Verlängerungen erreicht. Zum Jahresende schließlich die vermeintlich gute Nachricht: Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf eine Regelung für die sogenannten Altfälle geeinigt. Nach dem vereinbarten Stichtag müssten die Cetins in Weilbach bleiben dürfen. Doch der Besuch im Kreisausländeramt bringt eine Enttäuschung. Im Landkreis, so die Auskunft dort, werde die Altfall-Regelung auf niemanden angewandt. Weil Mehmet Cetin mit Klagen und Anträgen immer wieder versucht hat, ein Bleiberecht für seine Familie zu erwirken, gilt er nach einem Erlass des bayerischen Innenministeriums als »Querulant«, der keine Vorteile aus dieser Härtefallregelung ziehen darf. Ob diese Auslegung der Behörde dem humanitären Gedanken der Vereinbarung der Ministerpräsidenten entspricht, wird am 18. Januar das Verwaltungsgericht Würzburg prüfen die letzte Hoffnung für die Familie Cetin. kü |