Süddeutsche Zeitung, 04.05.2002 Insgesamt 28 Organisationen und 36 Personen erfasst EU setzt kurdische PKK auf ihre Terrorliste Konten der Gruppe in Europa dürfen nun gesperrt werden / Auch "Leuchtender Pfad" und Japans Aum-Sekte betroffen Von Cornelia Bolesch Brüssel - Die Europäische Union hat ihre Liste von Personen und Organisationen, die dem Terrorismus zugerechnet werden, erweitert. Neu auf der Liste stehen unter anderem die kurdische Arbeiterpartei (PKK), die linksextreme türkische "Revolutionäre Volksbefreiungsfront" (DHKP-C), die japanische Sekte Aum Shinrikyo, die sich 1995 zu einem Giftgasanschlag in Tokio bekannt hatte und die beiden in Lateinamerika operierenden Gruppen "Leuchtender Pfad" und "Vereinte Selbstverteidigungsgruppen von Kolumbien". Nach den Terroranschlägen vom 11.September hatten sich die EU- Staaten darauf verständigt, in enger Kooperation mit den USA Konten mutmaßlicher Terroristen und Organisationen zu sperren und europaweit Versammlungsrechte aufzuheben. Eine erste Liste wurde bereits im Dezember 2001 erstellt. Die PKK befand sich damals noch nicht darauf und konnte etwa in Belgien kürzlich ungehindert eine Versammlung abhalten, obwohl die Organisation in Deutschland verboten ist. Die neue Liste umfasst 36 Personen und 23 Organisationen. Das Problem PKK scheint aber auch mit dieser Aufstellung noch nicht gelöst zu sein. Denn die Organisation hat sich am 16.April in "Kadek" (Kongress für Freiheit und Demokratie in Kurdistan) umbenannt und angekündigt, sie würde künftig auf den bewaffneten Kampf verzichten. Mit der Frage, ob diese Ankündigung glaubwürdig ist oder aus dem Namen PKK auf der Liste der Name Kadek werden muss, werden sich laut Aussage von Beamten die EU-Regierungen noch befassen. Anders als von der amerikanischen Regierung gewünscht, hat die EU weder die libanesische Hisbollah noch den politischen Arm der Hamas in die neue Liste aufgenommen. Allerdings stehen einzelne Personen, die mit Hisbollah verbunden sind, auf der Liste. Der Terror-Flügel der Palästinensergruppe Hamas wurde genauso wie der Palästinensische Islamische Dschihad bereits im Dezember in die Liste aufgenommen. Alle 15 EU-Staaten müssen mit der Aufnahme einer Gruppierung in die Liste einverstanden sein. Eine Reihe von europäischen Regierungen legt jedoch Wert darauf, besonders im politischen Brennpunkt Nahost terroristische von politischen Aktivitäten zu unterscheiden. Die
aktualisierte Liste wurde vom EU-Ministerrat im schriftlichen Verfahren
beschlossen und am Freitag im Amtsblatt veröffentlicht (http:// europa.eu.int/eur-lex/).
Von sofort an können allerdings nur die Konten von ausländischen
Terror-Organisationen oder Personen eingefroren werden. Für Gruppen,
die innerhalb der EU tätig sind, müssen die einzelnen EU-Staaten
erst noch nationale Vollzugsgesetze erlassen. In einem weiteren Beschluss
muss auch noch festgelegt werden, welche Rechtsmittel jemand hat, der
glaubt, er sei zu Unrecht auf die Terror-Liste gekommen. |