Abgeschoben in die Folterkammer
Kurde mußte Hamburg verlassen - in der Türkei wurde er fast
zu Tode
gequält
Februar 1998: Die Hamburger Polizei nimmt Ahmet G. (33) fest. Wenig
später wird der Kurde in seine Heimat abgeschoben. Er
habe in der Türkei nichts zu befürchten, so die Behörden.
Aber kaum war er in Istanbul angekommen, da folterte ihn die
türkische Polizei beinahe zu Tode.
Wer das medizinische Gutachten über seine Verletzungen liest, dem
laufen Schauer über den Rücken: Schädelbruch. Seine
Hoden wurden gequetscht. Die Polizei verabreichte ihm Stromstöße.
Und das alles in einem Land, von dem die Bundesregierung
sagt, es verfolge die Kurden nicht.
Mit gleicher Begründung waren auch die Asylanträge Ahmet G.s
abgelehnt worden. Seinen Angaben, er habe für ein freies
Kurdistan gekämpft und müsse deshalb mit Verfolgung rechnen,
wurde kein Glaube geschenkt. So ließ die Ausländerbehörde
Ahmet G. festnehmen und schob ihn ab.
Was für Qualen er nach seiner Ankunft durchmachen mußte,
haben türkische Ärzte in einem Gutachten zusammengefaßt.
Seine
Wirbelsäule ist stark verkrümmt - er muß ein Korsett
tragen. Sein Körper ist übersät mit Narben. Er ist psychisch
und körperlich
ein gebrochener Mann.
Aus Angst, noch einmal den Folterknechten in die Hände zu fallen,
flüchtete Ahmet G. nach Rumänien und erzählte der deutschen
Botschaft seine Geschichte. Das Auswärtige Amt reservierte daraufhin
einen Flug zurück nach Deutschland. Doch die Maschine
mußte ohne ihn fliegen. In letzter Minute verweigerte das Bundesinnenministerium
die Einreisegenehmigung. "G. kann in Rumänien
einen Asylantrag stellen", so Sprecher Roger Kiel.
"Amnesty International" bezweifelt, daß Ahmet G. in Rumänien
wirklich mit einem fairen Asylverfahren rechnen kann. Außerdem:
Was soll er dort? Seine Lebensgefährtin Serive Sevim und seine
Tochter Azat (1) leben in der Nähe Hamburgs - und nicht in
Bukarest.
Olaf Wunder