Von Ferdos Forudastan
BONN, 24. August. Obwohl jüngst mindestens zwei aus Deutschland in
die Türkei abgeschobene Kurden nach ihrer Rückkehr gefoltert
worden
sind, will das Auswärtige Amt seine Haltung zur Lage der Kurden in
der
Türkei nicht grundsätzlich ändern. Ministeriumssprecher
Martin Erdmann
sagte am Montag in Bonn, zwar würden die beiden Fälle in den
nächsten
Lagebericht des Außenministeriums aufgenommen, allerdings änderten
sie
nichts an der Einschätzung des Amtes, wonach Kurden grundsätzlich
in die
Türkei abgeschoben werden könnten und außerhalb Ostanatoliens
in der
Regel vor Verfolgung sicher seien.
Die Lageberichte des Auswärtigen Amtes bilden eine wesentliche
Grundlage für Entscheidungen des Bundesamtes für die Anerkennung
politischer Flüchtlinge darüber, ob Flüchtlinge zwangweise
zurückgeschickt
werden oder ob sie hierbleiben dürfen. Menschenrechtsorganisationen
fordern seit langem vom Ministerium, Fälle von Kurden, die nach ihrer
Abschiebung mißhandelt wurden, in die Berichte aufzunehmen und daraus
zu schlußfolgern, daß diese Menschen auch in anderen Landesteilen
als
ihrer kurdischen Heimat von Verfolgung bedroht sind.
(FR, 25.08.98)