YEK-KOM Förderation Kurdischer Vereine in Deutschland e.V.
Von-Gall-Str. 2, 44807 Bochum
Tel.: 0234-541118
Fax: 0234-541194

Presseerklärung

"Verboten und aufgelöst" - warum wird das "Internationale Bürgerhaus" in Frankfurt geschlossen?

Heute am frühen Morgen durchsuchten Polizisten die Räume des kurdischen Vereins "Internationales Bürderhaus" in Frankfurt und erklärten, der Verein sei durch den Hessischen Innenminister verboten und aufgelöst.

In einer Zeit, in der sich zwischen VertreterInnen der Kurden einerseits und deutschen PolitikerInnen und Behörden andererseits ein konstruktiver Dialog ständig weiterentwickelt, erscheint eine derartige Verbotsverfügung unverständlich, kontraproduktiv und als ein Schritt in die falsche Richtung.
In Europa werden immer neue Beweise für die Involvierung hoher und höchster Kreise innerhalb der türkischen Politik in Drogenmafia und Geldwäscherei bekannt; vor wenigen Tagen wurde erneut ein wegen 40 Morden und Mordaufträgen international gesuchter türkischer Mafiaboss in Frankreich festgenommen - er besaß einen türkischen Diplomatenpaß! Andererseits wollen immer mehr europäische PolitikerInnen die Menschenrechtsverletzungen des türkischen Staates gegen Kurdinnen, Kurden und Oppositionelle nicht mehr hinnehmen. Während aus diesen Gründen die türkische Regierng immer mehr isoliert wird, wächst in der europäischen Öffentlichkeit die Unterstützung für eine politische Lösung der Kurdischen Frage.
Am 6. Juni haben die Kurden in Deutschland eine Großdemonstration organisiert. An diesem Tag bewiesen über 100.000 KurdInnen ihre politische Entschlossenheit und ihren Friedenswillen. Die Polizei hielt sich zurück, obwohl in gewissem Maß "verbotene Symbole" gezeigt wurden, und es gab keinerlei Zwischenfälle. Daß die deutschen Behörden diese Demonstration genehmigt und unterstützt haben, zeigt deutlich, daß einflußreiche Kreise innerhalb der deutschen Politik gegenüber den Kurden auf Deeskalation und Zusammenarbeit setzen.
Es ist äußerst bedauerlich, wenn gerade in einem Bundesland, das von einer Rot/Grünen Koalition regiert wird, die Linie der positiven Entwicklung durch solch ein anachronistisches Vereinsverbot gestört wird. Die Vorwürfe gegen den verbotenen Verein sind fadenscheinig: "Kader" sollen sich dort getroffen haben, und es soll ein "PKK-Propagandafilm" gezeigt worden sein. Keinerlei Straftaten, die den Vorwurf rechtfertigen, die "innere Sicherheit der Bundesrepublik" zu gefährden. Warum stellt sich der hessische Innenminister in eine Linie mit seinem bayrischen Kollegen Beckstein (CSU) oder dem Bremer Innensenator Bortscheller (CDU)? Die SPD sollte derartige "Profilierungsversuche" einen Monat vor der Bundestagswahl nicht nötig haben!
Wir in Deutschland lebenden Kurden werden uns weiterhin nicht provozieren lassen. Aber wir fragen nach dem Sinn von Maßnahmen, die zwar dem Buchstaben einer Verbotsverfügung genügen mögen, gleichzeitig aber den Menschen unseres kurdischen Volkes, das in seiner Heimat einem schmutzigen Vernichtungskrieg ausgesetzt ist, auch in Deutschland die Möglichkeit nehmen, sich zu treffen, ihre Kultur zu pflegen und sich auch mit der Poitik sowohl in ihrer Heimat als auch in der Bundesrepublik auseinandersetzen. Wir fordern erneut nachdrücklich, daß das sogenannte "PKK-Verbot" aufgehoben oder zumindest bis zu seiner Aufhebung großzügieger gehandhabt wird!

YEK-KOM                         Bochum, den 25. August 1998