Hoffnungszeichen in Köln
Verwaltungsgericht bejaht Asylanspruch
eines kurdischen Flüchtlings
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit«
einer Asylentscheidung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge bat die erste
Kammer des Verwaltungsgerichts
Köln. Am 17. September ordnete das Gericht deshalb an, daß die
Abschiebung des kurdischen Flüchtlings
Salman Dönikli »nicht
vollzogen werden darf«. Dönikli, der Ende Juni in Leverkusen
verhaftet wurde und auf Antrag der dortigen
Ausländerbehörde seitdem
in der Abschiebehaftanstalt Büren inhaftiert war, sollte in die Türkei
abgeschoben werden, weil das Bundesamt seinen
Asylfolgeantrag abgelehnt hatte.
Dönikli hatte sich seit Februar
aus Angst vor seiner Abschiebung in die Türkei an den Protestaktionen
illegalisierter kurdischer Flüchtlinge in Köln
beteiligt. Er ist damit der zweite
Flüchtling, dessen Abschiebung aus dem von »Kein Mensch ist
illegal« und dem »Ökumenischen Netzwerk Asyl in
der Kirche« unterstützten
Wanderkirchenasyl gerichtlich aufgehoben wurde. Anfang Juni kam bereits
Süleyman Yadirgi aus dem Abschiebehaft frei.
Seine zweite Flucht und anschließende
Verhaftung hatten für Schlagzeilen gesorgt, denn schon im März
war er trotz seiner Beteiligung am
Wanderkirchenasyl verhaftet und
in die Türkei abgeschoben worden, wo ihn Polizisten tagelang verhörten
und folterten. »Die damalige
Abschiebung von Süleyman
Yadirgi hat beim jüngsten Beschluß des Verwaltungsgerichts eine
entscheidende Rolle gespielt«, erklärt Martin Rapp,
Geschäftsführer des
Ökumenischen Netzwerks, gegenüber jW.
Die Urteilsbegründung im Fall
Dönikli hebt erstmals hervor, daß die politischen Aktivitäten
im Rahmen des Wanderkirchenasyls »nicht von
vornherein in die Kategorie
>niedriges Profil< eingestuft werden können«. In deutschen
Medien war die Beteiligung Döniklis
an Protestaktionen auf zahlreichen Bildern dokumentiert worden, was er
vor Gericht »durch Vorlage von
Fotografien« belegen konnte.
Auch in der Türkei hatten die Medien ausführlich über das
Wanderkirchenasyl berichtet. Die exponierte exilpolitische
Betätigung Döniklis
war maßgeblich für die Entscheidung der Verwaltungsrichterin
Willerscheid-Weides, dem Asylfolgeantrag nun stattzugeben.
Unterdessen sind die mittlerweile
über 200 kurdischen Flüchlinge im Wanderkirchenasyl weiteren
Repressionen ausgesetzt. Am Donnerstag nahm
die Polizei entgegen der Absprachen
zwischen der Ausländerbehörde Köln und dem evangelischen
Superintendenten am Hauptbahnhof zwei
kurdische Illegalisierte fest,
die in einer evangelischen Gemeinde im Stadtteil Klettenberg Zuflucht gefunden
hatten. Für die härtere Gangart in der
jüngsten Zeit machen Unterstützer
den Kölner Oberstadtdirektor Heugel verantwortlich, der in einer vor
kurzem erlassenen Anweisung Kölner
Behörden auffordert, den
Amtshilfeersuchen anderer Ausländerbehörden unverzüglich
nachzukommen. Damit unterläuft der Oberstadtdirektor -
ohne die Gemeinden vorher informiert
zu haben - die getroffenen Absprachen, denn einige der kurdischen Flüchtlinge
sind aus anderen
Bundesländern nach Köln
gekommen, um sich am Wanderkirchenasyl zu beteiligen.
Bei Amtshilfeersuchen muß
die Kölner Ausländerbehörde nun verstärkt den Entscheidungen
anderer Ausländerbehörden nachkommen. Nach den
Angaben der Unterstützer
liegen jedoch für die beiden am Donnerstag in Köln Festgenommenen
keine »Fahndungsersuchen« vor, und es kann mit
einer baldigen Entlassung gerechnet
werden.
Gerhard Klas