Rom (dpa) - Die Staatsanwaltschaft in Rom hat eine Auslieferung des
kurdischen Separatistenführers Abdullah Öcalan an die Türkei
beantragt.
In drei von sechs Strafverfahren der Türkei gegen Öcalan
sei nicht die Todesstrafe vorgesehen, sagte dazu Generalstaatsanwalt Giovanni
Malerba. Einen entsprechenden Antrag übermittelte Malerba dem
Berufungsgericht in Rom. Öcalan solle zudem in Italien wieder unter
Arrest gestellt werden, um eine Flucht zu verhindern, meldeten Zeitungen
am Dienstag weiter. Das Gericht wird vermutlich im Januar über eine
Auslieferung des Vorsitzenden der kurdischen Arbeiterpartei PKK beraten.
Die Regierung in Rom lehnt es bisher an, Öcalan an die Türkei
auszuliefern. Das italienische Gesetz verbiete eine Auslieferung, weil
in der Türkei die Todesstrafe besteht. Malerba schlägt dagegen
vor, Öcalan könne auf Grundlage der Straftatbestände überstellt
werden, bei der es keine Todesstrafe gibt. Dabei geht es nach italienischen
Fernsehberichten um Vorwürfe wie Rauschgift- und Waffenhandel.
Das Urteil des Berufungsgericht hat jedoch nur begrenzte Bedeutung.
Wie in Deutschland entscheidet auch in Italien letztlich die Regierung,
ob ausgeliefert wird oder nicht.
Die Türkei will Öcalan vor allem wegen Terrorismus vor Gericht
stellen. Für die Türkei macht ihn für Anschläge im
Zuge des Kurdenkrieges im Südosten der Türkei verantwortlich,
bei dem in 15 Jahren rund 30 000 Menschen ums Leben gekommen seien.
Zugleich bemüht sich Italien weiterhin darum, Öcalan in ein
drittes Land abzuschieben. Deutschland hatte trotz eines Haftbefehl wegen
Mordes aus Furcht vor Anschlägen auf eine Auslieferung verzichtet.
Darauf setzte die italienische Justiz Öcalan vor einer Woche auf freien
Fuß. Er wird jedoch weiter überwacht und kann das Land nicht
verlassen. Öcalan war am 12. November auf dem römischen Flughafen
festgenommen worden, als er aus Moskau kam.