DIHA,
29.01.2003 ANKARA – Wie der Vorsitzende der Parlamentarischen Menschenrechtskommission Mehmet Elkatmis mitgeteilt hat, hat die Kommission ihr Vorhaben aufgegeben, auf der Insel Imrali Untersuchungen anzustellen. Weiterhin erklärte er, es stimme nicht, dass die Besuche der Verteidiger und Familie bei Öcalan verhindert werden. Gleichzeitig sagte er, es sei nicht annehmbar, dass acht Wochen lang kein Besuch zugelassen werde. Heute informierten Mehmet Elkatmis und einige Mitglieder der Parlamentarischen Menschenrechtskommission auf einer Pressekonferenz im Parlament über die Arbeit der Kommission. In Bezugnahme auf die Besuchsverweigerung der Anwälte und Familie des KADEK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan erklärte Elkatmis: „An die Kommssion sind Tausende von Anträgen gestellt worden. In der Region [gebräuchlicher Ausdruck für die kurdischen Provinzen, Anm.] haben zivile Organisationen dieses Thema zur Sprache gebracht. Wir haben die Situation untersucht. Es kann nicht davon gesprochen werden, dass die Besuche verhindert werden. Es gibt eine Liste. Aber nach dem 27. November hat kein Besuch mehr stattgefunden. Wir haben nach dem Grund gefragt. Als Antwort wurden widrige Wetterverhältnisse genannt.“ Zu dem Thema habe es ein Gespräch mit der Generaldirektion der Strafvollzugsanstalten gegeben. „Wie der Generaldirektor uns mitteilte, haben 70-80 Anwälte eine Besuchsgenehmigung beantragt. Der Hauptgrund dafür, dass keine Besuche stattgefunden haben, seien die Wetterverhältnisse. Wir haben auch mit der Staatsanwaltschaft in Bursa gesprochen. Uns wurde das Protokoll darüber geschickt, dass am 22. Januar kein Besuch stattgefunden hat. Die anderen Protokolle sind noch bei der Jandarma und haben uns deshalb noch nicht erreicht.“ (...) 'Keine Entschuldigung für Besuchsverweigerung' Es
sei nicht richtig, die Besuche der Angehörigen und Anwälte bei
Öcalan zu verweigern, so führte Elkatmis weiter aus. Die Menschenrechtskommission
werde weiterhin mit den zuständigen Stellen sprechen, allerdings
nicht selbst zur Insel fahren. „Es kann keine Entschuldigung dafür
geben, dass die Besuche zwei Monate lang verhindert werden. Schlechtes
Wetter kann es eine oder zwei Wochen lang geben, aber nicht acht Wochen.
Das haben wir festgestellt.“ (...)
|