Süddeutsche Zeitung, 13.03.2003 Kurdenführer Öcalan vor Gericht erfolgreich csc
Istanbul – Der kurdische Guerillaführer Abdullah Öcalan
hat am Mittwoch einen Erfolg vor Gericht erzielt: Der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg urteilte, dass das Verfahren
gegen den PKK-Chef nicht fair und unabhängig gewesen ist. Die Richter
kritisierten in ihrer mit sechs zu einer Stimme gefassten Entscheidung
die Anwesenheit eines Militärrichters bei dem Verfahren vor einem
türkischen Staatssicherheitsgericht im Juni 1999 sowie Öcalans
beschränkten Zugang zu seinen Verteidigern. Öcalans Anwälte
sahen sich durch die Entscheidung bestätigt. Sie drangen aber nicht
mit ihrer Beschwerde gegen die derzeitigen Haftbedingungen des 53-Jährigen
auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer durch. Diese stehen
nach einvernehmlicher Überzeugung der Richter nicht im Widerspruch
zur Menschenrechtskonvention. Öcalan ist einziger Häftling auf
der Insel vor Istanbul. Er war 1999 zunächst zum Tode verurteilt
worden, das Urteil wurde aber 2002 in lebenslange Haft umgewandelt, als
die Türkei die Todesstrafe abschaffte. Der türkische Außenminister
Yasar Yakis sagte: „Selbst wenn die Formfehler behoben und neu verhandelt
würde“, käme die gleiche Strafe heraus. Öcalan habe
den Tod von tausenden Menschen verursacht. Die PKK führte fast 16
Jahre lang einen Krieg gegen die türkische Armee im überwiegend
kurdischen Südosten der Türkei. Dabei starben mehr als 30000
Menschen.
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