Özgür Politika, 13.03.2003 „Die Entscheidung des Gerichts ist unzureichend“ Im
Klageverfahren des früheren PKK-Vorsitzenden A. Öcalan wegen
seines Prozesses In der Türkei entschied der Europäische Menschengerichtshof,
in dem Verfahren habe die Türkei die Artikel 3,5 und 6 vor und während
des Prozesses verletzt. Im Urteil wurde festgestellt, es habe keinen gerechten
Prozess gegeben. Die Anwälte Öcalans wollen eventuell Revision
bei der Grossen Kammer des Gerichts einlegen. Nach ihrer Auffassung sind
auch die Artikel 7,8,9,10,13,14 und 18 verletzt worden. Die Türkei
wurde auch zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 100.000 Euro
verurteilt. Erst vor wenigen Wochen hat die Türkei im Rahmen der
EU-Rechtsangleichung ein Gesetz erlassen, das möglicherweise auch
für A. Öcalan einen erneuten Prozess ermöglicht.
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