Neues Deutschland, 26.02.2015

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Die verbotenen Freiheitskämpfer

Bundesregierung will Kampf der PKK gegen IS-Terroristen nicht honorieren

Berlin. Eine kurdische Mutter trauert um ihren Sohn, der im Krieg gegen den Islamischen Staat getötet wurde. Trotz einiger militärischer Erfolge wird der Kampf der kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) und ihrer Verbündeten wohl noch lange andauern. Der IS rückte im Nordosten Syriens vor und brachte dort christliche Dörfer unter seine Kontrolle. Laut Aktivisten haben die Salafisten dabei jetzt fast 270 assyrische Christen gefangen genommen. Hilfe können die bedrohten Minderheiten von kurdischen Gruppen erwarten. In Syrien bestehen die Volksverteidigungseinheiten hauptsächlich aus Kämpfern, die der türkisch-kurdischen PKK nahe stehen oder selber Mitglieder der Arbeiterpartei Kurdistans sind.

In Deutschland, das den IS noch gefährlicher einstuft als das Terrornetzwerk Al Qaida, wird das nicht honoriert. Hier unterliegt die PKK seit 1993 einem Betätigungsverbot. Das Innenministerium will daran festhalten. Aber immerhin diskutieren deutsche Politiker angesichts der Lage in Syrien und Irak intensiver als bisher über den Sinn des PKK-Verbots. Die Debatte erreicht nun den Bundestag, der sich am Donnerstag mit einem Antrag der Linksfraktion beschäftigt, die eine Legalisierung der Arbeiterpartei Kurdistans fordert. Die Bundesregierung setzt auf die irakisch-kurdischen Peschmerga und hat diese mit Waffen beliefert. Trotz ideologischer Differenzen gibt es allerdings Kooperationen zwischen Peschmerga und PKK im Kampf gegen den IS.

Kurdische Einheiten eroberten nun nach eigenen Angaben zwei Grenzposten nordwestlich von Mossul in Nordirak zurück. IS-Kämpfer hatten die zweitgrößte Stadt des Landes im Juni 2014 überrannt. Mossul gilt wegen seiner Ölraffinerien als strategisch wichtig. Die irakischen Streitkräfte bereiten eine Offensive zur Rückeroberung der Stadt vor. nd