welt.de, 29.04.2015

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Prozess gegen PKK-Mitglied vor Oberlandesgericht ab Mai

Koblenz/Saarbrücken (dpa/lrs) - Weil er Mitglied der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gewesen sein soll, steht ein 56-Jähriger bald vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Der zweite Strafsenat ließ die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft zu, wie das OLG in Koblenz am Mittwoch mitteilte. Der türkische Staatsangehörige soll von Mai 2013 bis Sommer 2014 das Gebiet Saarbrücken für die PKK - Partiya Karkeren Kurdistan - geleitet haben. Die Anklage wirft ihm Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor.

Im Dezember 2014 war der 56-Jährige nach Gerichtsangaben festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Er soll in seinem PKK-Gebiet Finanzen, Personal und Propaganda der Vereinigung geregelt haben. Das Verfahren beginnt am 20. Mai. Die PKK ist seit 1993 in Deutschland verboten. Sie kämpft seit 1984 für einen eigenen Kurdenstaat oder zumindest eine politische und kulturelle Autonomie im Südosten der Türkei. In der EU und in den USA gelten die Partei und Nachfolgeorganisationen als terroristische Vereinigungen.